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isoliertes Sorgeverfahren. Waffengleichheit

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 WF 275/02 vom 22.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beiordnung, isoliertes Sorgeverfahren. Waffengleichheit
Stichwort:isoliertes Sorgeverfahren. Waffengleichheit
Leitsatz:Der Senat bekräftigt seine Auffassung, dass im isolierten Sorgerechtsverfahren wegen des Grundsatzes der Amtsaufklärung grds. keine Anwaltsbeiordnung erforderlich ist (2 WF 79/01 und 2 WF 289/01). Ob in den Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit § 121 Abs. 2 ZPO (Waffengleichheit) herangezogen werden muß, blieibt offen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 WF 275/02




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