In Analogie zu den nach allgemeiner Auffassung rechtsanwaltsgebührenfähigen Beschwerdeverfahren betreffend andere ebenfalls im Gesetz nicht vorgesehene vorläufige Anordnungen ist auch die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren gegen eine vorläufige Anordnung im isolierten familiengerichtlichen Verfahren nach dem FGG vergütungsfähig.
(Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung in OLG-Report 2000, 206)
In Analogie zu den nach allgemeiner Auffassung rechtsanwaltsgebührenfähigen Beschwerdeverfahren betreffend andere ebenfalls im Gesetz nicht vorgesehene vorläufige Anordnungen ist auch die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren gegen eine vorläufige Anordnung im isolierten familiengerichtlichen Verfahren nach dem FGG vergütungsfähig.
(Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung in OLG-Report 2000, 206)