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isolierter Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 7/05 vom 01.03.2005

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Gebühren bei "außerordentlicher" - unstatthafter - isolierter Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung
Stichwort:isolierter Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung
Leitsatz:Wird eine isolierte sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung als unzulässig verworfen, entsteht eine Festgebühr von 50 Euro gemäß Kostenverzeichnis Nr. 1811 zum GKG. Dies gilt auch, wenn die sofortige Beschwerde als außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eingelegt worden ist.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 7/05




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