JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BayStrWG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan, Festsetzung der Straßenklasse, Planrechtfertigung, Abwägung der Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe |
| Stichwort: | isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan |
| Leitsatz: | 1. Ein isolierter Straßenbebauungsplan, der einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB darstellt, ersetzt auch dann gemäß Art. 38 Abs. 3 Satz 1 BayStrWG eine Planfeststellung, wenn dieser keine Festsetzungen über an der Verkehrsfläche gelegene überbaubare Grundstücksflächen im Sinn des Art. 23 Abs. 3 BayStrWG enthält, weil dafür kein planerischer Bedarf besteht (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Zur Planrechtfertigung für einen isolierten Straßenbebauungsplan. 3. Soweit ein Landwirt die Pachtung landwirtschaftlicher Flächen nicht langfristig rechtlich sichert, gehen diese nur mit gemindertem Gewicht in die Prüfung und Abwägung einer im Hinblick auf ein Straßenbauvorhaben geltend gemachten Existenzgefährdung ein. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 8 N 04.3217 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BayStrWG, KommZG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan, Zuständigkeit des Planungsverbandes, Festsetzung der Straßenklasse, Zusammensetzung der Verbandsversammlung |
| Stichwort: | isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan |
| Leitsatz: | 1. Ein Planungsverband ist für eine isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan nicht zuständig, wenn der Verwirklichung des Vorhabens, für das die Straße die Verbindung zum überörtlichen Verkehrsnetz herstellen soll, tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen. 2. Bei einer isolierten Straßenplanung durch Bebauungsplan, die eine Planfeststellung nach Landesstraßenrecht ersetzen soll, muss der Planungsträger auch die richtige Straßenklasse für die geplante Straße festsetzen. 3. Im Bebauungsplan für die isolierte Straßenplanung einer Landesstraße müssen auch die Höhenlage der Straße und der Brückenbauwerke sowie die Neigungswinkel der Böschungen festgesetzt werden. 4. Wird in einem Planungsverband ein bestellter Verbandsrat in fehlerhafter Weise ersetzt, so führt dies regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit der in der Zeit danach von der Verbandsversammlung gefassten Beschlüsse. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 8 N 01.3009 | |
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