JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > isolierte Straßenplanung
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, BImSchG, AGBauGB, VvB |
| Schlagworte: | Normenkontrolle (teilweise erfolgreich), Verlängerung Französische Straße, Bebauungsplan, außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung, Verfahren, Abwägungsentscheidung, Zuständigkeit der Senatsverwaltung, Zustimmung des Abgeordnetenhauses, maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtsprüfung, Festsetzungsverfahren, Ergänzung der Abwägungsentscheidung, erneute Abwägung nach Zustimmung unzulässig, Verfahrensfehler, isolierte Straßenplanung, Lärmschutz, Lärmschutzkonzept, schalltechnische Untersuchungen, Trennungsgrundsatz, Lärmschutzwand, Riegelbebauung, zeitlicher Vorrang, Abwägung, allgemeines Wohngebiet, vorhandene Bebauung, Überplanung, Kerngebiet, Baugrenzen, fehlende städtebauliche Rechtfertigung für Grundrissnachzeichnung |
| Stichwort: | isolierte Straßenplanung |
| Leitsatz: | 1. Die bei Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung von der zuständigen Senatsverwaltung vorzunehmende Abwägung muss abschließend vor der erforderlichen Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolgen 2. Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes neben einem Kerngebiet kann bei einer Bestandsüberplanung im zentralen innerstädtischen Bereichen mit dem Trennungsgrundsatz und dem Gebot der Konfliktbewältigung vereinbar sein. 3. Eine Baukörperausweisung, die nur dem Zweck dient, ein vorhandenes Gebäude in seinem Bestand zu sichern, fehlt es an einer städtebaulichen Rechtfertigung. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 7.06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BImSchG, StVO, 16.BImSchV |
| Schlagworte: | Normenkontrolle (erfolglos), Bebauungspläne, isolierte Straßenplanung, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Planrechtfertigung, Abwägung, (kein) Abwägungsausfall wegen Vorab-Bindung des Plangebers, (kein) Abwägungsdefizit, Trassenauswahl, "Grobanalyse", Trennungsgrundsatz (zwischen emittierenden und immissionsschutzbedürftigen Nutzungen), ausreichende Ermittlung der zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen, schalltechnische Untersuchungen, Verkehrsprognosen, Berücksichtigung einer lärmschutzempfindlichen Einrichtung (Kindertagesstätte), Konfliktverlagerung, Flächennutzungsplanung und Kostengesichtspunkte als ausschlaggebende Belange, Lärmschutzkonzept, Vorrang aktiver Lärmschutzmaßnahmen, Lärmschutzwand bei innerörtlicher Straße, verkehrsbeschränkende Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, LKW-Fahrverbot), Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Nutzen, kein Anspruch auf Änderung der Verkehrsfunktion, (keine) Abwägungsfehlgewichtung, grundrechtliche Schutzpflicht, gesundheitsschädigende Lärmpegelwerte, passive Schallschutzmaßnahmen, geminderter Schutz der Außenwohnbereiche |
| Stichwort: | isolierte Straßenplanung |
| Leitsatz: | 1. Der in § 50 Abs. 1 BImSchG normierte Trennungsgrundsatz (zwischen emittierenden und immissionsschutzbedürftigen Nutzungen) kann im Rahmen einer Straßenplanung nicht dahingehend verstanden werden, dass unter mehreren Planungsvarianten zwingend diejenige ausgewählt werden muss, die unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten die geringsten Belastungen verursacht. 2. Der aus § 41 f. BImSchG folgende Vorrang aktiver Lärmschutzmaßnahmen umfasst nicht die Verpflichtung des Plangebers, die Ziele seiner Planung bezüglich der angestrebten Verkehrsfunktion einer Straße danach auszurichten, ob sie verkehrsbeschränkende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde ermöglichen. 3. Die Rechtmäßigkeit einer Straßenplanung durch einen Bebauungsplan, dessen Lärmschutzkonzept passive Schallschutzmaßnahmen vorsieht, hängt nicht davon ab, ob sich an anderen Straßen im Gemeindegebiet nachweisbare Verkehrslärmentlastungen ergeben; dies gilt auch dann, wenn die Verwirklichung der Planung in den Außenwohnbereichen einzelner Grundstücke voraussichtlich zu einer Überschreitung des Pegelwerts von 70 dB(A) tagsüber führt. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 7.05 | |
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