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Isolierte nachträgliche Teilkostenentscheidung bei endgültigem Ausscheiden eines Streitgenossen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Beschluss, 3 W 3/01 vom 28.03.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Isolierte nachträgliche Teilkostenentscheidung bei endgültigem Ausscheiden eines Streitgenossen
Stichwort:Isolierte nachträgliche Teilkostenentscheidung bei endgültigem Ausscheiden eines Streitgenossen
Leitsatz:Rechtliche Grundlage:

ZPO § 91a, ZPO § 269

Die außergerichtlichen Kosten eines durch klageabweisendes Teilurteil - ohne Kostenentscheidung - endgültig ausgeschiedenen Streitgenossen auf Beklagtenseite können der unterlegenen Partei (Klägerseite) nachträglich durch eine (isolierte) Teilkostenentscheidung in Form eines Beschlusses (analog § 91 a Abs. 1, 269 Abs. 3 S. 4, 515 Abs. 3 S. 3 ZPO) auferlegt werden.

Der Ausspruch im Teilurteil, dass die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten bleibe, steht eine solchen Teilkostenentscheidung nicht entgegen.

Thüringer Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, Beschluß vom 28.03.2001 - 3 W 3/01 -
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 3 W 3/01




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