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isolierte Festsetzung für einzelnes Grundstück

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 11.07 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB, BauNVO, BbgBO
Schlagworte:Normenkontrolle (Stattgabe), Bebauungsplan, Beiladung, Umweltprüfung, zeitliche Anwendbarkeit, vereinfachtes Verfahren, geschlossene Bauweise, isolierte Festsetzung für einzelnes Grundstück, Abwägungsdefizit, Überplanung vorgefundener Nutzungen, Maß der baulichen Nutzung, Überschreitung der Obergrenze, städtebauliche Erforderlichkeit, "vernünftigerweise geboten", allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Indizwirkung der Abstandsflächenunterschreitung, ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung, Einfluss auf das Abwägungsergebnis, Gesamtunwirksamkeit
Stichwort:isolierte Festsetzung für einzelnes Grundstück
Leitsatz:1. Zur Beiladung in Normenkontrollverfahren.

2. Die auf ein einzelnes Grundstück beschränkte Festsetzung der geschlossenen Bauweise (§ 22 Abs. 1 und 3 BauNVO) ist unzulässig.

3. Die Unterschreitung der vor den Außenwänden von Gebäuden freizuhaltenden Abstandsflächen indiziert eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, die der Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung (§ 17 Abs. 1 BauNVO) entgegensteht.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 11.07




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