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Isolierte Drittwiderklage

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 AR 90/09 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Isolierte Drittwiderklage, Bestimmung des zuständigen Gerichts
Stichwort:Isolierte Drittwiderklage
Leitsatz:Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine isolierte Drittwiderklage zulässig ist, hierfür aber beim Gericht der Klage keine Zuständigkeit begründet ist, kann vom übergeordneten Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein gemeinsam zuständiges Gericht bestimmt werden (Folge aus BGH v. 18.6.2008, V ZR 114/07 und BGH vom 24.6.2008, X ARZ 69/08).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 AR 90/09




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