Im Rahmen eines Verpflichtungsbegehrens auf Rückerstattung nach dem Vermögensgesetz ist ein schützenswertes Interesse an der isolierten Aufhebung des verfahrensfehlerhaft ergangenen Widerspruchsbescheids mangels eines behördlichen Ermessens- oder Beurteilungsspielraums regelmäßig nicht anzuerkennen; die bloße Hoffnung, daß die Widerspruchsbehörde eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung treffen könnte als das Gericht, genügt hierfür nicht.
Beschluß des 8. Senats vom 13. Januar 1999 - BVerwG 8 B 266.98 -
I. VG Magdeburg vom 29.09.1998 - Az.: VG A 5 K 28/98 -