Die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage als Nebenbestimmung beigefügte Bedingung, dass zur Finanzierung der Rückbaukosten nach dauerhafter Nutzungsaufgabe vor Beginn der Bauarbeiten eine Sicherheitsleistung zu erbringen ist, ist mit der Anfechtungsklage isoliert und mit der Wirkung des § 80 Abs. 1 VwGO anfechtbar.
Auch eine auf der Grundlage der §§ 11 ff. der Fahrerlaubnis-Verordnung ergangene Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt.
PKH-Teilbewilligung für Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (Art. 8 EMRK) sowie nachfolgend dem Bleiberechtserlass und § 104a AufenthG.
PKH-Teilbewilligung für Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (Art 8 EMRK) sowie nachfolgend dem Bleiberechtserlass und § 104a AufenthG.