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Irrtumsanfechtung
Nachfolgend finden Sie Entscheidungen der Gerichte zum Thema Irrtumsanfechtung:Insgesamt sind 2 Entscheidungen zum Begriff - Irrtumsanfechtung - im Volltext in unserer Datenbank vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 2:
| Gericht: | OLG-OLDENBURG |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 8 U 93/05 |
| Verkündungsdatum: | 28.07.2005 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen. |
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| Gericht: | VGH-BADEN-WUERTTEMBERG |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, PB 15 S 1129/04 |
| Verkündungsdatum: | 18.01.2005 |
| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Leitsatz: | 1. Die Zwei-Wochen-Ausschlussfrist des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, innerhalb der die Anträge nach Nrn. 1 und 2 dieser Bestimmung zu stellen sind und eine Vollmacht eingereicht werden muss, die von der zur Vertretung des Arbeitgebers befugten Person ausgestellt ist, gilt nicht für den Antrag auf Feststellung, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach § 9 Abs. 2 BPersVG nicht zustande gekommen ist. 2. Unterzeichnet ein Auszubildender als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung vorbehaltlos einen befristeten Arbeitsvertrag, verzichtet er durch schlüssiges Verhalten auf seinen noch nicht geltend gemachten Anspruch aus § 9 Abs. 2 BPersVG auf unbefristete Weiterbeschäftigung auch dann, wenn er dieses Recht nicht kennt. 3. Zur Frage, ob der Arbeitgeber nach Treu und Glauben gehindert ist, dem Auszubildenden den Verzicht entgegenzuhalten, wenn er die unbefristete Weiterbeschäftigung nachträglich verlangt. 4. Wird ein Auszubildender weniger als drei Monate vor dem Ende seiner Ausbildung in die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt, trifft den Arbeitgeber keine Mitteilungspflicht im Sinne von § 9 Abs. 1 BPersVG. |
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