Ein Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks kann fristwahrend wirken, wenn das Grundstück im Anmeldeschreiben mit einer falschen Hausnummer bezeichnet und dieser Fehler aufgrund näherer Angaben zum Berechtigten und zum Belegenheitsort für die Behörde erkennbar war.
Urteil des 7. Senats vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00
I. VG Chemnitz vom 16.06.99 - Az.: VG 5 K 2258/98 -