Die Firma "Hessen-Naussauische Grundbesitz Aktiengesellschaft" für ein neu gegründetes Privatunternehmen ist wegen fehlender Unterscheidungskraft und Verstoss gegen das Irreführungsverbot unzulässig.
In der Verwendung der Begriffe "Réserve" und "Grande Réserve" auf Etiketten für deutsche Qualitätsweine b. A. ist eine gemäß Art. 24 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 unzulässige Nachahmung ergänzender traditioneller Begriffe für Weine aus Spanien, Griechenland, Italien und Portugal zu sehen.
In der Verwendung der Begriffe "Reserve" und "Privat Réserve" auf Etiketten für deutsche Qualitätsweine b. A. ist eine gemäß Art. 24 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 unzulässige Anspielung auf ergänzende traditionelle Begriffe für Weine aus Spanien, Griechenland, Italien und Portugal zu sehen.
Für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Rahmen der Weinüberwachung ist in Rheinland-Pfalz gemäß § 1 a Abs. 1 Nr. 2 AGLMBG die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig.
Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Rahmen der Weinüberwachung im Sinne des § 1 a Abs. 1 Nr. 2 AGLMBG ist in Rheinland-Pfalz § 9 Abs. 1 POG.