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Investive Inanspruchnahme vor Erlass des Investitionsvorrangbescheides

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 21.03 vom 24.11.2004

Rechtsgebiete:InVorG, GVO
Schlagworte:Investive Inanspruchnahme vor Erlass des Investitionsvorrangbescheides, Rechtsschutz gegen Investitionen, Sicherung von Investitionen, effektiver Rechtsschutz
Stichwort:Investive Inanspruchnahme vor Erlass des Investitionsvorrangbescheides
Leitsatz:1. Ein ablehnender Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO genügt für den Ausschluss der Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG nicht, wenn er keine (umfassende) tatsächliche und rechtliche Prüfung des angefochtenen Investitionsvorrangbescheides enthält.

2. § 7 Abs. 1 InVorG ermächtigt auch zum Erlass eines Investitionsvorrangbescheides für zugesagte Investitionen, die bereits während des Verwaltungsverfahrens durchgeführt worden sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 21.03




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