Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterIInvestitionsvorrangbescheid 

Investitionsvorrangbescheid

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 12.02 vom 25.06.2003

Mit der Abtretung des Anspruchs auf Wertersatz nach § 16 InVorG verliert der Anmelder eines Restitutionsanspruchs die Stellung als Berechtigter, die für den Antrag auf Widerruf des Investitionsvorrangbescheids Voraussetzung ist.

Die Abtretung des Anspruchs auf Erlösauskehr bedarf nicht der notariellen Beurkundung.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 77.02 vom 13.08.2002

Der Anspruch auf Zahlung des Verkehrswertes nach § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG besteht auch dann, wenn der Verfügungsberechtigte aufgrund des Investitionsvorrangbescheides über den Vermögenswert unentgeltlich verfügt hat.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 8.98 vom 26.05.1999

Leitsätze:

Die Präklusionsfrist des § 5 Abs. 2 Satz 1 InVorG wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Mitteilung an den Anmelder über die beabsichtigte Investition entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 InVorG der Vorhabenplan nicht beigefügt war. ob diese Folge auch dann eintritt, wenn die Mitteilung keine Belehrung über die Zweiwochenfrist und ihre Bedeutung enthält, bleibt offen.

Mit der Durchführung der "zugesagten Investition" ist nicht nachhaltig begonnen worden (§ 12 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 InVorG), wenn der Investor abweichend vom Investitionsvorrangbescheid das Vorhaben nicht allein durchführt oder das Investitionsvorhaben wesentlich reduziert. § 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 InVorG n.F. ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung.

Urteil des 8. Senats vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 8.98 -

I. VG Schwerin vom 19.09.1997 - Az: VG 8 A 1209/94 -

BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 226.98 vom 23.11.1998

Leitsatz:

Die Streitwertbegrenzung gemäß § 13 Abs. 3 GKG gilt in verwaltungsgerichtlichen Verfahren über Ansprüche nach dem Investitionsvorranggesetz entsprechend.

Beschluß des 8. Senats vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 226.98 -

I. VG Cottbus vom 01.04.1998 - Az.: VG 1 K 211/95 -

BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 71.98 vom 18.06.1998

Leitsatz:

Da die Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides den Investor nicht in seinen Rechten betrifft, kann er als Beigeladener gegen ein der Klage stattgebendes Urteil des Verwaltungsgerichts nicht mit Erfolg Rechtsmittel einlegen.

Beschluß des 8. Senats vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 71.98 -

I. VG Dresden vom 22.10.1997 - Az.: VG 5 K 3866/96 -

Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Investitionsvorrangbescheid - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum