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Investitionen in Produktionskapazitäten

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 173/08 vom 25.05.2009

Rechtsgebiete:BetrPrämDurchfV, VO (EG) Nr. 1782/2003, VO (EG) Nr. 795/2004, VwVfG
Schlagworte:Antragsfrist, Investitionen in Produktionskapazitäten, Investitionsplan, Produktionskapazität, Zahlungsansprüche VO (EG) Nr. 1782/2003
Stichwort:Investitionen in Produktionskapazitäten
Leitsatz:Ein Investitionsplan bzw. andere objektive Nachweise im Sinne des Art. 21 Abs. 2 VO (EG) Nr. 795/2004 müssen belegen, dass eine in Art und Umfang näher bestimmte Investitionsmaßnahme in der Absicht begonnen wurde, die Kapazität für eine bestimmte Produktion zu schaffen, zu erweitern oder zu verbessern, um auf diesem Wege Ansprüche für zusätzliche Direktzahlungen zu begründen.

Rechnungen, Quittungen und nachträglich gestellte Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung sind im Regelfall nicht geeignet zu belegen, dass eine bestimmte Investitionsmaßnahme von vornherein mit einer derartigen Zweckbestimmung verbunden war.

Der Antragsteller hat die Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve wegen Investitionen innerhalb der Antragsfrist (§ 11 Abs. 1 InVeKoS-Verordnung) der zuständigen Behörde beizubringen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 173/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 181/08 vom 25.05.2009

Rechtsgebiete:BetrPrämDurchfV, VO (EG) Nr. 1782/2003, VO (EG) Nr. 795/2004
Schlagworte:Antragsfrist, Investition in Produktionskapazitäten, Investitionen in Produktionskapazitäten, Investitionsplan, Nachweis, Zahlungsansprüche VO (EG) Nr. 1782/2003
Stichwort:Investitionen in Produktionskapazitäten
Leitsatz:Für den Nachweis einer nach § 21 VO (EG) Nr. 795/2004 zu berücksichtigenden Investition genügt es nicht, allein das Vorhandensein zusätzlicher Produktionskapazitäten nachzuweisen, etwa durch Nachweis einer Erhöhung des prämienfähigen Tierbestandes oder des Baus bzw. der langfristigen Pachtung eines Stalles. Vielmehr muss der Betriebsinhaber innerhalb der Antragsfrist Nachweise erbringen, dass er in Umsetzung eines vor der Investitionsmaßnahme festgelegten konkreten Betriebszieles in bestimmter Weise eine zusätzliche Produktionskapazität geschaffen hat.

Der Antragsteller hat die Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve wegen Investitionen innerhalb der Antragsfrist (§ 11 Abs. 1 InVeKoS-Verordnung) gegenüber der zuständigen Behörde beizubringen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 181/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 133/08 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:BetrPrämDurchfV, VO (EG) Nr. 1782/2003, VO (EG) Nr. 795/2004
Schlagworte:Genehmigung, Investition, Investitionen in Produktionskapazitäten, Zahlungsansprüche VO (EG) Nr. 1782/2003
Stichwort:Investitionen in Produktionskapazitäten
Leitsatz:Eine Investition kann im Hinblick auf die Erhöhung des betriebsindividuellen Betrages nur dann berücksichtigt werden, wenn der Antragsteller die Erteilung der erforderlichen Genehmigung(en) fristgerecht nachgewiesen hat. Insoweit genügt es nicht, die Vereinbarkeit der Investition mit den für sie maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu behaupten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 133/08


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