Zur Frage der Einbeziehung der In-vitro-Fertilisation und der intracytoplasmatischen Spermainjektion (ICSI) in die truppenärztliche Versorgung einer Soldatin auf Zeit.
Die freie Heilfürsorge für Soldaten umfasst nicht Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, die wegen eines nicht auszuschließenden Missbildungsrisikos in der medizinischen Fachwelt für bedenklich gehalten werden. Zu diesen Maßnahmen gehört derzeit noch die intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI).
Urteil des 2. Senats vom 22. März 2001 - BVerwG 2 C 36.00 -
I. VG Düsseldorf vom 30.09.1998 - 10 K 6094/97
II. OVG Münster vom 24.03.2000 - 12 A 5545/98