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Intertemporales Recht

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 1103/05 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:ThürKO, VwGO
Schlagworte:kommunalaufsichtliche Genehmigung, Genehmigungsfiktion, privatwirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde, Eintragung in das Handelsregister vor der Genehmigung, zeitliche Geltung, Rechtsänderung, Altantrag, intertemporales Verwaltungsrecht
Stichwort:Intertemporales Recht
Leitsatz:1. Der am 28. Juli 2000 in Kraft getretene § 123 Abs. 3 ThürKO ist auch auf vor diesem Zeitpunkt gestellte Anträge anwendbar.

2. Die Sechswochenfrist des § 123 Abs. 3 ThürKO begann frühestens mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Norm zu laufen.

3. Der in § 123 Abs. 3 ThürKO genannte Begriff der "erforderlichen Antragsunterlagen" ist in der Weise zu konkretisieren, dass es sich um die Unterlagen handelt, die die Entscheidungsreife des Antrages herbeiführen. Die Genehmigungsbehörde bestimmt, welche Antragsunterlagen in diesem Sinne erforderlich sind. Auf die objektive Erforderlichkeit kommt es nicht an.

4. Auch wenn die Gründung einer GmbH unter Beteiligung einer Kommune vor Erteilung der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung in das Handelsregister eingetragen wird, besteht weiterhin ein Interesse daran, eine solche Genehmigung zu erlangen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 1103/05



THUERINGER-OVG – Beschluss, 2 EO 490/08 vom 16.09.2008

Rechtsgebiete:GG, PartG, Benutzungssatzung
Schlagworte:öffentliche Einrichtung, Stadthalle, Zweck, Satzung, Satzungsänderung, Zulassungsantrag, Nutzungsrecht, Zulassungsanspruch, politische Partei, Bundesparteitag, Satzungsänderung, Gleichbehandlung, intertemporales Verwaltungsrecht
Stichwort:Intertemporales Recht
Leitsatz:1. Eine politische Partei hat keinen Anspruch auf Zulassung zur Nutzung einer öffentlichen Einrichtung für die Durchführung eines Bundesparteitages, wenn der durch Satzung geregelte Nutzungszweck nach Stellung des Zulassungsantrages für alle politischen Parteien auf die Durchführung von Landesparteitagen begrenzt wird.

2. Die Antragstellung allein begründet keine verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition, aus der ein Anspruch auf Entscheidung ohne Berücksichtigung der nach Antragstellung eingetretenen Änderung der Rechtslage hergeleitet werden kann.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 2 EO 490/08

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 Sa 26/08 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Schlagworte:Nachträgliche Klagzulassung nach § 5 KSchG, Übergangsregelung, intertemporales Zivilprozessrecht, Vertreterverschulden, Zurechnung von Verschulden von Mitarbeitern einer Einzelgewerkschaft, Konkretisierung nach Ablauf der 2-Wochenfrist
Stichwort:Intertemporales Recht
Leitsatz:1. Mangels Überleitungsvorschrift ist nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechtes bei einem Antrag auf nachträgliche Zulassung das Prozessrecht in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

2. Wird bei einem Beschluss nach § 5 KSchG das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde noch im zeitlichen Geltungsbereich des alten Rechtes eingelegt, richtet sich Statthaftigkeit und sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen nach altem Recht.

3. In der Sache selbst hat das Landesarbeitsgericht nach den neuen Verfahrensvorschriften zu entscheiden. Der Beschluss des Arbeitsgerichts ist als Zwischenurteil über den Antrag auf nachträgliche Zulassung zu bewerten.

Das Verschulden eines Mitarbeiters einer Einzelgewerkschaft ist nicht über § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbar, wenn die Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig an die "DGB-Rechtsschutz GmbH" weitergeleitet wird.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 Sa 26/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 47.06 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, VwVfG, Richtlinie 64/221/EWG, ARB 1/80, ZP
Schlagworte:Ausweisung, Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern, Vier-Augen-Prinzip, unheilbarer Verfahrensmangel, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, selbständige Tätigkeit, Besserstellungsverbot, intertemporales Verfahrensrecht
Stichwort:Intertemporales Recht
Leitsatz:1. Die aus Art. 7 Satz 1 und aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechte von Kindern türkischer Arbeitnehmer erlöschen nicht durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

2. Es verstößt nicht gegen das Verbot der Besserstellung von türkischen Staatsangehörigen gegenüber Unionsbürgern nach Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei, dass die aus Art. 7 Satz 1 und aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechte von Kindern türkischer Arbeitnehmer nur in den Fällen des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 und bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe erlöschen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007, Rs. C-325/05, Derin).

3. Die Ausweisung eines nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die unter Verstoß gegen die Verfahrensanforderungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG verfügt wurde - hier: wegen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens -, ist auch nach Außerkrafttreten der Richtlinie 64/221/EWG mit Wirkung vom 30. April 2006 wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers rechtswidrig (im Anschluss an die Urteile vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - BVerwGE 124, 217 und vom 6. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 5.04 - BVerwGE 124, 243).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 47.06


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