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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 TaBV 190/03 vom 15.07.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, GG
Schlagworte:Internetveröffentlichung
Stichwort:Internetveröffentlichung
Leitsatz:Der Arbeitgeber hat gegen einzelne Betriebsratsmitglieder aus der Verletzung des Gebots zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch, die Veröffentlichung einer Werkszeitung, die Betriebs- und Betriebsratsinterna enthält, auf seiner Homepage zu unterlassen. Das Grundrecht auf Pressefreiheit steht dem nicht entgegen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 190/03




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