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Internetnutzung am Arbeitsplatz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 425/09 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger Kündigungsgrund?
Stichwort:Internetnutzung am Arbeitsplatz
Leitsatz:1. Der Umstand, dass eine für die Straßenerhaltung in einem Stadtbezirk zuständige Zwei-Mann-Kolonne die Arbeit morgens für eine halbstündige Pause an einer Kaffeebude "eigenmächtig" unterbricht, gibt bei fehlender vorheriger Abmahnung nicht ohne weiteres einen "an sich wichtigen Grund" für eine außerordentliche Kündigung ab.

2. Der Umstand, dass die Kolonne in den von ihr zu erstellenden Arbeitsberichten die Kaffepause nicht ausweist, sondern arbeitszeitmäßg den unterbrochenen bzw. nachfolgenden Arbeitsauftrag zuordnet, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung (hier eines seit ca. 30 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeiters), wenn die Zeitangaben in den Arbeitsberichten weder für die Vergütungsberechnung noch für die Leistungsabrechnung gegenüber dem Auftraggeber eine Rolle spielt oder der Arbeits(zeit)kontrolle dienen soll.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 425/09



LAG-BREMEN – Beschluss, 3 TaBV 4/09 vom 04.06.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Stichwort:Internetnutzung am Arbeitsplatz
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsrat die zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Auch bei einem Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik ist daher grundsätzlich eine Erforderlichkeitsprüfung vorzunehmen. Maßgeblich kommt es dabei auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrates an.

2. Bei der Zurverfügungstellung einer EDV-Grundausstattung (PC nebst Peripheriegeräten und Software) handelt es sich regelmäßig um unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats. Weitere Darlegungen zur Begründung ihrer Erforderlichkeit bedarf es daher grundsätzlich nicht (Abweichung v. BAG, Beschluss v. 16.05.07, 7 ABR 45/06, AP Nr. 90 zu § 40 BetrVG 1972). Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn es sich um Kleinbetriebe handelt oder sonstige Umstände das Verlangen nach einer EDV-Grundausstattung unverhältnismäßig erscheinen lassen, z.B. weil der Arbeitgeber selbst an den Schnittstellen zur Tätigkeit des Betriebsrates keinerlei EDV einsetzt.
Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, 3 TaBV 4/09

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.2922 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, GG
Schlagworte:Rundfunkgebührenpflicht, internetfähiger PC, Rundfunkempfangsgerät, nicht zeitversetztes Hör- und Sichtbarmachen, rechtsstaatlicher Bestimmtheitsgrundsatz, Gebührenmoratorium, verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff, Bereithalten zum Empfang, gebührenrechtliche Gleichbehandlung, mittelbarer Eingriff in die Informationsfreiheit, Verhältnismäßigkeit des Eingriffs, Realisierbarkeit einer gesetzlichen Registrierungspflicht, Umsetzung eines alternativen Finanzierungskonzepts, Zumutbarkeit einer Gebührenpflicht für "aufgedrängte" Empfangsmöglichkeit, Befreiung für "neuartige" Empfangsgeräte nur bei eigenem Erstgerät
Stichwort:Internetnutzung am Arbeitsplatz
Leitsatz:1. Wer einen Rechner mit Internetanschluss ("internetfähigen PC") besitzt, hält im Sinne von § 1 Abs. 2 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit und ist daher nach § 2 Abs. 2 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

2. Die generelle Einbeziehung internetfähiger PCs in die Rundfunkgebührenpflicht begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 08.2922

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, DL 16 S 3290/08 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:LBG, LDO, StGB
Schlagworte:Entfernung aus dem Dienst, Regelmaßnahme, Besitz kinderpornografischer Schriften, Weitergabe kinderpornografischer Schriften, Polizeibeamter mit Vorgesetztenstellung, Ansehensverlust, Vertrauensverlust, Milderungsgrund, Überwindung einer negativen Lebensphase, Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, Unterhaltsbeitrag, Abänderbarkeit im Berufungsverfahren
Stichwort:Internetnutzung am Arbeitsplatz
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DL 16 S 3290/08


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