Auch für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gelten die Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung.
Ein Internet-Versandhandel mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln aus den Niederlanden nach Deutschland verstößt nicht gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. mit den deutschen Vorschriften, die den innereuropäischen Versandhandel mit Arzneimitteln regeln.