Zu den Anforderungen, die an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen zu stellen sind (hier: Schreiben des bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeisters an Erstwähler).
Zu den Voraussetzungen, unter denen Einwirkungen von privater Seite als unzulässige Wahlbeeinflussung anzusehen sind.