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Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 219/03 vom 21.10.2004

1. Bestand eine Anlage am 03.10.1990 aus mehreren Teil-Einrichtungen und war von diesen min-destens eine noch nicht vollständig hergestellt, so ist die Anlage nur mit der hergestellten Teil-Einrichtung aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen, nicht aber auch mit später hergestellten (wie BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, BVerwGE 117, 200).

2. Endgültig hergestellt ist die (Teil-)Einrichtung nur, wenn und soweit sie nach einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten fertiggestellt war. Für diese Beurteilung kommt es auf die volle Länge der (Teil-)Einrichtung an.

3. Diesen Anforderungen ist nicht entsprochen, wenn ein Gehweg zwar auf der ganzen Länge der Straße besteht, er aber teils auf der rechten und teils auf der linken Seite angelegt ist, und wenn das Ausbauprogramm die Herstellung eines Gehwegs (auf voller Länge) verlangt.

4. Fehlt es an einem Bebauungsplan, so ist § 125 Abs. 2 BauGB auch dann genügt, wenn keine be-sondere Abwägung durch einen Ratsbeschluss vorgenommen worden ist; es reicht aus, dass die Maßnahme materiell mit § 1 Abs. 4-6 BauGB vereinbar ist, dass dies als interner Vorgang geprüft wird und dass das Ergebnis in irgendeiner Form dokumentiert ist.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 474/03 vom 12.07.2004

1. Dem Bauherrn fehlt die Beschwer für das Rechtsmittelverfahren, wenn das Gericht die behördliche Entscheidung über die Ersetzung des Einvernehmens aufgehoben oder die aufschiebende Wirkung des von der Gemeinde eingelegten Rechtsbehelfs hergestellt hat.

Der Bauherr kann auch nicht die Erteilung des Einvernehmens einklagen, sondern muss seinen Anspruch auf die Baugenehmigung durchzusetzen versuchen.

2. Die Baubehörde muss der Gemeinde Gelegenheit zur eigenen Entscheidung geben, ehe sie das Einvernehmen ersetzt. Wird die Frist zu kurz bemessen, so heilt ein Abwarten diese Rechtswidrigkeit nicht. Der Mangel kann auch nicht entsprechend dem verwaltungsverfahrensrechtlichen Anhörungsrecht "geheilt" werden.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 157/03 vom 16.09.2003

1. Professoren haben keinen Rechtsanspruch darauf, bestimmte Lehrveranstaltungen durch Aushang am Schwarzen Brett bekannt zu geben oder in das Vorlesungsverzeichnis aufgenommene Veranstaltungen mit von ihnen gewählten Kommentaren zu versehen.

2. Die Lehr- und Wissenschaftsfreiheit umfasst nicht die Festlegung von verfahrensmäßigen Vor-aussetzungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 40.97 vom 30.06.1999

Leitsatz:

Entgegen 15.3.3 a BAföGVwV sind hochschulbedingte Verzögerungen der Ausbildung nicht nur insoweit als schwerwiegende Gründe i.S. von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anzuerkennen, als sie die durch die Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3 a BAföG abgedeckten zwölf Monate überschreiten.

Urteil des 5. Senats vom 30. Juni 1999 - BVerwG 5 C 40.97 -

I. VG Freiburg vom 29.09.1995 - Az.: VG 7 K 1176/95 -
II. VGH Mannheim vom 21.11.1996 - Az.: VGH 7 S 3056/95 -

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