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Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage eines in Deutschland wohnhaften Geschädigten gegen in der Schweiz ansässige Haftpflichtversicherung wegen Verkehrsunfalls in Frankreich

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 W 31/07 vom 07.09.2007

Rechtsgebiete:LugÜ, EuGVVO
Schlagworte:Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage eines in Deutschland wohnhaften Geschädigten gegen in der Schweiz ansässige Haftpflichtversicherung wegen Verkehrsunfalls in Frankreich
Stichwort:Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage eines in Deutschland wohnhaften Geschädigten gegen in der Schweiz ansässige Haftpflichtversicherung wegen Verkehrsunfalls in Frankreich
Leitsatz:Nach dem für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Verhältnis zur Schweiz maßgeblichen Lugano-Übereinkommen kann der Geschädigte einen ausländischen Versicherer nicht am Wohnsitz des Geschädigten verklagen (anders Vorlagebeschluß des BGH vom 26.09.2006 [VI ZR 2005/05] für Art. 9 Abs. 1 lit. b, 11 Abs. 2 EuGVVO).
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 W 31/07




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