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Internationale Zuständigkeit für Betriebsrenten

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BAG – Urteil, 3 AZR 301/03 vom 20.04.2004

Rechtsgebiete:ZPO, EGBGB, BGB
Schlagworte:Internationale Zuständigkeit für Betriebsrenten
Stichwort:Internationale Zuständigkeit für Betriebsrenten
Leitsatz:1. Der für § 29 ZPO maßgebliche Erfüllungsort ist dem nach deutschem internationalem Privatrecht anzuwendenden materiellen Recht zu entnehmen (lex causae).

2. Nach § 269 BGB besteht bei Arbeitsverhältnissen in der Regel ein einheitlicher Erfüllungsort. Er gilt grundsätzlich auch für Versorgungsansprüche. Die Besonderheiten der zugesagten Versorgung können jedoch dazu führen, dass der Erfüllungsort für die Versorgungsleistungen vom früheren gewöhnlichen Arbeitsort abweicht.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 301/03




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