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Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für eine Klage gegen einen Arbeitgeber mit Sitz in Kroatien

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 14 Sa 1312/07 vom 17.03.2008

Rechtsgebiete:EuGVVO, ZPO
Schlagworte:Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für eine Klage gegen einen Arbeitgeber mit Sitz in Kroatien
Stichwort:Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für eine Klage gegen einen Arbeitgeber mit Sitz in Kroatien
Leitsatz:1. Für eine Klage des Arbeitnehmers gegen einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU (hier: Kroatien) ist die internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts gem. Art. 18 Abs. 2 EuGVVO gegeben, wenn es sich um eine Streitigkeit aus dem Betrieb einer deutschen Niederlassung dieses Arbeitgebers handelt.

2. Zum Verzicht auf die Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit im Rechtsmittelverfahren (in Anschluss an BGH, Urteil vom 13.07.1987, NJW 1987, 3081).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 1312/07




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