JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > interkommunales Abstimmungsgebot
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, LPlG, ROG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Abstimmungsgebot, Abweichung, Abweichungsverfahren, Abweichungszulassung, Adressat, Anfechtungsklage, Außenwirkung, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Beeinträchtigungsverbot, Befreiung, Drittschutz, Einwendungen, Einzelhandelsbetriebe, Factory-Outlet-Center, feststellender Verwaltungsakt, Flächennutzungsplan, Flächennutzungsplanung, FOC, FOC-typtische Sortimente, Gebietskörperschaften, Gemeinde, großflächige Einzelhandelsbetriebe, Hauptverwaltungsakt, ICE Bahnhof Montabaur, Integrationsgebot, interkommunales Abstimmungsgebot, Internum, Klagebefugnis, Kommune, Konkordanz, Landesentwicklungsprogramm, Landesplanung, LEP, materielle Konkordanz, Maßgaben, Mittelzentrum, Möglichkeitstheorie, Nachbargemeinde, Nachbarkommune, Nachbarzentren, Nebenbestimmung, Normenkontrollverfahren, Planaufstellungsverfahren, Planungsgemeinschaft, Planungshoheit, polyzentrale Siedlungsstruktur, Raumordnung, Raumordnungsverfahren, Raumordnungsziel, Rechtsnatur, Rechtsnorm, Rechtsschutzbedürfnis, Siedlungsstruktur, Sortimente, städtebauliches Integrationsgebot, Standortplanung, subjektives Recht, Tatbestandswirkung, Verkaufsfläche, Versorgungsbereich, Versorgungsbereiche, Verträglichkeitsstudie, Verwaltungsakt, Verwaltungsinternum, zentraler Ort, Zielabweichung, Zielabweichungsverfahren, Zwischenurteil |
| Stichwort: | interkommunales Abstimmungsgebot |
| Leitsatz: | 1. Ein die Abweichung von Zielen der Raumordnung zulassender Bescheid der obersten Landesplanungsbehörde ist nicht nur gegenüber der Belegenheitsgemeinde des Vorhabens, sondern auch gegenüber anderen Kommunen ein Verwaltungsakt. 2. Das Beeinträchtigungsverbot nach Kap. 3.4.1.3 Abs. 8 des Landesentwicklungsprogramms (LEP) III stellt ein verbindliches Ziel der Raumordnung nach § 3 Nr. 2 ROG dar. 3. Im Einzelfall können auch Feststellungen in einem Bescheid der zuständigen Raumordnungsbehörde zum Nichterfordernis einer Zielabweichung nach § 8 Abs. 3 LPlG einen Verwaltungsakt begründen (hier bejaht). 4. Einer Nachbarkommune fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für das Vorgehen gegen einen ihr ungünstigen Zielabweichungsbescheid, da dieser im Falle seiner Bestandskraft Tatbestandswirkung entfaltet und eine inzidente Überprüfung in einem späteren Normenkontrollverfahren folglich ausgeschlossen wäre. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10388/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, GG, BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Öffentlichkeitsbeteiligung, kommunales Abwehrrecht, kommunale Planungshoheit, interkommunales Abstimmungsgebot, Standortprivileg, städtebauliche Belange, Nachbargemeinde, Planungsabsichten, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Industrieheizkraftwerk, kommunales Selbstverwaltungsrecht |
| Stichwort: | interkommunales Abstimmungsgebot |
| Leitsatz: | Die Abwehrklage einer Kommune gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Industrieheizkraftwerks auf dem Gebiet der Nachbargemeinde kann keinen Erfolg haben, wenn die klagende Kommune hierdurch nicht in eigenen Rechten - insbesondere im Hinblick auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht - verletzt wird. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10303/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Gemeindliche Nachbarklage, interkommunales Abstimmungsgebot, nicht-großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Rügefrist, Fristbeginn, besonders schwerer Abwägungsmangel, Kaufkraftentzug, Zulassungsschranke |
| Stichwort: | interkommunales Abstimmungsgebot |
| Leitsatz: | 1. Für den Lauf der in § 215 Abs. 1 BauGB bestimmten Rügefrist kommt es - neben dem Hinweis nach Abs. 2 - entsprechend dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck der Vorschrift ausschließlich auf die Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder des Bebauungsplans an. 2. Auswirkungen eines nicht-großflächigen Einzelhandelsbetriebs auf die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs durch den Entzug von Kaufkraft sind keine "Belästigungen oder Störungen" für das Gebiet einer benachbarten Gemeinde i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO, da hierdurch die Nutzbarkeit anderer Grundstücke in bebauungsrechtlicher Hinsicht nicht beeinträchtigt wird (wie BVerwG, Urteil vom 3.2.1984 - 4 C 17/82 -, BVerwGE 68, 369). 3. § 2 Abs. 2 BauGB stellt keine eigenständige, unabhängig von den Zulassungsregelungen der §§ 29 ff. BauGB zu beurteilende Zulassungsschranke für die Verwirklichung von Vorhaben dar. Die Nachbargemeinde kann sich gegenüber der Genehmigung von Einzelvorhaben nur dann unmittelbar auf eine Verletzung von § 2 Abs. 2 BauGB berufen, wenn ein wirksamer Bebauungsplan fehlt bzw. wenn unter Missachtung des § 2 Abs. 2 BauGB, beispielsweise durch die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB, dem Bauinteressenten ein Zulassungsanspruch verschafft wurde. (wie BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36/86 -, NVwZ 1990, 464; Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15/92 -, NVwZ 1994, 285; Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5/01 -, NVwZ 2003, 86). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 1820/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LplG, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis Nachbargemeinde, Interkommunales Abstimmungsgebot, Qualifizierte Abwägung, Allgemeine Abwägung, Einzelhandel, Gewerbegebiet, Fehlende Sortimentsbeschränkung, Auswirkungen, Agglomeration, Regionalplan, Ziel der Raumordnung, Verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche, Zentrenprinzip, Kongruenzgebot, Mittelzentrum, Kleinzentrum |
| Stichwort: | interkommunales Abstimmungsgebot |
| Leitsatz: | 1. Zur Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets für (u.a.) Einzelhandel ohne Sortimentsbeschränkung mit mehreren Betriebseinheiten unter Berufung auf § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB in der Fassung des EAG Bau vom 24.06.2004 (hier bejaht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung städtebaulich wie raumordnungsrechtlich erheblicher Belange). 2. Eine Gemeinde (Kleinzentrum), die ein Gewerbegebiet für Einzelhandel in eine städtebaulich / raumordnerisch im Verhältnis zur Nachbargemeinde (Mittelzentrum) bereits handgreifliche Konfliktlage "hineinplant" (hier: bestehende erhebliche Überversorgung mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten und hieraus folgenden Kaufkraftzuflüssen aus der Umgebung; nahegelegene Gebiete mit Einzelhandel; Möglichkeit einer unzulässigen Einzelhandelsagglomeration), ist regelmäßig verpflichtet, die Auswirkungen des im Gebiet zulässigen Einzelhandels summierend zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen, auch wenn die einzelnen Betriebe die Schwelle des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht erreichen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 2875/06 | |
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