Eine Nachbargemeinde kann Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens begehren, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots (§ 2 Abs. 2 BauGB) beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf eine konkrete und schutzwürdige städtebauliche Konzeption ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 und Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25).