JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > Interessenwahrungsgrundsatz
| Rechtsgebiete: | BSHG, SächsPsychKG |
| Schlagworte: | Unterbringung, Interessenwahrungsgrundsatz, Kostentragungspflicht |
| Stichwort: | Interessenwahrungsgrundsatz |
| Leitsatz: | Da § 36 Abs. 3 Satz 1 SächsPsychKG auf eine unmittelbare Kostentragung - nicht etwa auf das Bestehen von Kostenansprüchen der Einrichtung gegen den Patienten oder gegen andere - abstellt, ist es für die Einstandspflicht des überörtlichen Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der Einrichtung entscheidend, ob die Kosten vom Patienten oder einem Dritten tatsächlich getragen werden. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 758/04 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -, Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität der -, Gesetzeskonformität der Aufgabenerfüllung, Interessenwahrungsgrundsatz, Jugendhilfeleistung, Rechtmäßigkeit der -, Jugendhilfeträger, Kostenerstattung zwischen -, Jugendliche, unbegleitet eingereiste -, Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern, Ungewissheit über das Alter eines Jugendhilfeempfängers |
| Stichwort: | Interessenwahrungsgrundsatz |
| Leitsatz: | Kommt es für die Gewährung von Jugendhilfe auf das Alter einer Person an, entspricht die Aufgabenerfüllung i.S.d. § 89f Abs. 1 SGB VIII den Vorschriften des Gesetzes, wenn der Hilfe leistende Jugendhilfeträger im Zeitpunkt der Hilfegewährung davon ausgehen konnte, dass die an das Alter einer Person anknüpfenden Voraussetzungen der Aufgabenerfüllung (noch) vorlagen, und davon auszugehen ist, dass auch der auf Erstattung in Anspruch genommene Jugendhilfeträger bei der zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung gegebenen Erkenntnislage die Leistung gewährt hätte. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 24.05 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Erstattung im Rahmen der Jugendhilfe, Interessenwahrungsgrundsatz, Zuständigkeit beim Tod eines Elternteils |
| Stichwort: | Interessenwahrungsgrundsatz |
| Leitsatz: | Die Vorschrift des § 86 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII ist auch dann anzuwenden, wenn sich die Zuständigkeit vor dem Tod des Elternteils nicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1, sondern nach § 86 Abs. 2 oder Abs. 5 SGB VIII gerichtet hat. Der erstattungsberechtigte Träger der Jugendhilfe ist auf Grund des Interessenwahrungsgrundsatzes verpflichtet, gemäß § 97 SGB VIII Ansprüche des Pflegekindes auf Ausbildungsförderung nachdrücklich zu verfolgen, um den erstattungsfähigen Aufwand gering zu halten. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 10 UE 514/04 | |
| Rechtsgebiete: | ThürAGBSHG, BSHG, SGB I, SGB X, WoZuG |
| Schlagworte: | Kostenerstattung, gewöhnlicher Aufenthalt, Anmeldung, Frist, Delegation, Mandatierung, gesetzlicher Auftrag, Wohnortzuweisung, Interessenwahrungsgrundsatz, Bagatellgrenze, intertemporales Verwaltungsrecht, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Rechtssicherheit |
| Stichwort: | Interessenwahrungsgrundsatz |
| Leitsatz: | 1. Ein - bei wiederkehrenden Leistungen auch zukünftig entstehender - Kostenerstattungsanspruch nach § 107 BSHG kann gemäß § 111 SGB X fristgerecht von bzw. bei derjenigen Gemeinde geltend gemacht werden, die im Wege eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses nach § 96 Abs. 1 S. 2 BSHG i. V. m. dem landesrechtlichen Ausführungsgesetz vom örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe herangezogen worden ist. 2. Schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage kann zwischen Behörden, die Kostenerstattungsansprüchen aus § 107 BSHG ausgesetzt sind, nicht betroffen sein. 3. Die mit Wirkung zum 1. August 1996 eingefügte Bagatellregelung des § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG gilt grundsätzlich auch für Kostenerstattungsansprüche gemäß § 107 BSHG, denen vor In-Kraft-Treten der Bagatellgrenze beendete Leistungszeiträume zugrunde liegen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 1149/03 | |
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