JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > Interessentheorie Öffentliches Recht
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Stichwort: | Interessentheorie Öffentliches Recht |
| Leitsatz: | Zur Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen sowie zum Verhältnis von Bankrott und den Vermögens- bzw. Eigentumsdelikten in diesen Fällen (nur Hinweis). |
| Volltext: BGH - Beschluss, 3 StR 372/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB, UWG, ZPO |
| Schlagworte: | Auskunftspflicht wegen Geheimnisverrats |
| Stichwort: | Interessentheorie Öffentliches Recht |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 Sa 626/07 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Betriebsgeheimnis, Konstruktionszeichnungen, Produktinformationen im Internet, Wille zur Geheimhaltung, Beginn der Verjährung, positive Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, missbräuchliche Nichtkenntnis der Person des Schädigers |
| Stichwort: | Interessentheorie Öffentliches Recht |
| Leitsatz: | Die Werbung im Internet für die eigene Produktpalette bewirkt nicht ohne weiteres die allgemeine Kenntnis früherer Geschäftsgeheimnisse, solange eine genaue Inaugenscheinnahme des konkreten Produkts zum originalgetreuen Nachbau unbedingt erforderlich ist. Die kurze Verjährungsfrist des § 21 Abs. 1, 2 UWG (6-Monatsfrist) beginnt erst mit positiver Kenntnis des Geschädigten von der Person des Schädigers und dessen unlauterer Vorgehensweise (hier: Verwendung der Originalzeichnungen des früheren Arbeitgebers zum Aufbau einer ernst zu nehmenden Konkurrenz). |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 76/03 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Stichwort: | Interessentheorie Öffentliches Recht |
| Leitsatz: | StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG, § 244a Abs. 1 Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandendiebstahls sein, wenn es am Tatort an der Ausführung des Diebstahls unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als täterschaftlicher Tatbeitrag zu wertende Weise daran mitwirkt und der Diebstahl von mindestens zwei weiteren Bandenmitgliedern in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begangen wird. BGH, Urt. vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99 - LG Hannover - |
| Volltext: BGH - Urteil, 3 StR 339/99 | |
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