JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > Interessenausgleich und Sozialplan
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Interessenausgleich und Sozialplan, ergänzende Betriebvereinbarung, zusätzliche Sozialplanleistung bei Klageverzicht |
| Stichwort: | Interessenausgleich und Sozialplan |
| Leitsatz: | 1. Eine den Sozialplan ergänzende, am gleichen Tag geschlossene Betriebsvereinbarung, die weitere Ansprüche (hier: Qualifizierungsmaßnahme und zusätzliche Abfindung) der von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter zum Gegenstand hat, ist Bestandteil des nach § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG geschlossenen Sozialplans. 2. Der in § 75 Abs. 1 BetrVG statuierte Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, in einem Sozialplan die Zahlung einer Abfindung an entlassene Arbeitnehmer von einem Klageverzicht derselben abhängig zu machen (im Anschluss an: BAG, Urt. v. 20.12.1983 - 1 AZR 442/82 -, BAGE 44, 364). 3. Dieses Verknüpfungsverbot von Sozialplanabfindung und Klageverzicht gilt auch dann, wenn in einem Sozialplan lediglich die Zahlung eines Teils der Abfindung von einem Klageverzicht abhängig gemacht wird und der übrige Teil der Abfindung bedingungslos an gekündigte Mitarbeiter gezahlt wird. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 539/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG 1972 |
| Schlagworte: | Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats |
| Stichwort: | Interessenausgleich und Sozialplan |
| Leitsatz: | Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Vereinbarung eines Interessenausgleichs folgt nicht zwingend die gesetzliche Zuständigkeit für den Abschluß eines Sozialplans. Dafür ist das Vorliegen der Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 BetrVG gesondert zu prüfen. Ob danach ein zwingendes Bedürfnis nach einer zumindest betriebsübergreifenden Regelung besteht, bestimmt auch der Inhalt des Interessenausgleichs. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 193/01 | |
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