( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterIInteressenausgleich mit Namensliste -Fehlerhaftigkeit einer Vorauswahl nur nach betrieblichen Interessen 

Interessenausgleich mit Namensliste -Fehlerhaftigkeit einer Vorauswahl nur nach betrieblichen Interessen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 (13) Sa 237/98 vom 13.05.1998

Rechtsgebiete:KSchG, GG
Schlagworte:Interessenausgleich mit Namensliste -Fehlerhaftigkeit einer Vorauswahl nur nach betrieblichen Interessen
Stichwort:Interessenausgleich mit Namensliste -Fehlerhaftigkeit einer Vorauswahl nur nach betrieblichen Interessen
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber hat unter den vergleichbaren Arbeitnehmern zunächst eine Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu treffen. Nur soweit durch die danach schutzwürdigen Arbeitnehmer die "berechtigten betrieblichen Interessen" nicht abgedeckt werden, kommt nach Satz 2 die Weiterbeschäftigung von sozial weniger schutzwürdigen Arbeitnehmern in Betracht.

2. Ist der Arbeitgeber bei den Auswahlüberlegungen falsch verfahren, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Auswahlentscheidung i.S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG fehlerhaft bzw. i.S. von § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG grob fehlerhaft ist. Der Arbeitgeber kann diese Vermutung entkräften, indem er die ausreichende Berücksichtigung der sozialen Grunddaten des Satzes 1 oder die tatbestandlichen Voraussetzungen der Option des Satzes 2 näher darlegt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 (13) Sa 237/98




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/interessenausgleich-mit-namensliste--fehlerhaftigkeit-einer-vorauswahl-nur-nach-betrieblichen-interessen

"Interessenausgleich mit Namensliste -Fehlerhaftigkeit einer Vorauswahl nur nach betrieblichen Interessen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN