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Interessenausgleich mit Namensliste

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 Sa 695/08 vom 03.04.2009

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG, KSchG, ZPO, SGB IX
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste
Stichwort:Interessenausgleich mit Namensliste
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 Sa 695/08



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 16 Sa 292/07 vom 13.07.2007

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste, Altersgruppen
Stichwort:Interessenausgleich mit Namensliste
Leitsatz:Eine grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei einem Interessenausgleich mit Namensliste einer falschen Vergleichsgruppe zugeordnet wird, weil er auf eine Planstelle geführt wird, die nicht mehr seiner dauerhaft auszuübenden Tätigkeit entspricht.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 16 Sa 292/07

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 807/06 vom 11.12.2006

Rechtsgebiete:InsO, KSchG, BGB
Schlagworte:Interessenausgleich mit Namensliste, Insolvenz
Stichwort:Interessenausgleich mit Namensliste
Leitsatz:Eine Sozialauswahl über mehrere Filialen, die über die Bundesrepublik verteilt sind, kann dann nicht erfolgen, wenn der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag ausschließlich zur Arbeitsleistung in einer Filiale eingestellt wurde. Jedenfalls stellt die Beschränkung der Sozialauswahl auf die einzelnen mehr als 50 km auseinander liegenden Filialen keine grob fehlerhafte Bildung von Vergleichsgruppen i.S.d. § 125 InsO dar.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 807/06

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 982/06 vom 16.11.2006

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung, betriebsbedingte Gründe, Interessenausgleich mit Namensliste, Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit
Stichwort:Interessenausgleich mit Namensliste
Leitsatz:Keine "grobe Fehlerhaftigkeit" der Sozialauswahl bei vereinbarter Beschränkung der "Vergleichbarkeit" auf Tätigkeiten mit kürzerer als der tariflich vorgesehenen Einarbeitungszeit.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 982/06


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