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Interessenausgleich in der Insolvenz

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 30/03 vom 18.11.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Interessenausgleich in der Insolvenz
Stichwort:Interessenausgleich in der Insolvenz
Leitsatz:Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und den Versuch eines Interessenausgleichs zu unternehmen, besteht auch dann, wenn der Betriebsrat erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewählt wurde.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 30/03



BAG – Urteil, 1 AZR 541/02 vom 22.07.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, InsO
Schlagworte:Interessenausgleich in der Insolvenz
Stichwort:Interessenausgleich in der Insolvenz
Leitsatz:1. Der Insolvenzverwalter hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern bei einer Betriebsstillegung stets gemäß § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat zu unterrichten und den Versuch eines Interessenausgleichs zu unternehmen. Er kann sich nicht darauf berufen, die Beteiligung des Betriebsrats sei wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation ausnahmsweise entbehrlich.

2. Unterläßt der Insolvenzverwalter den Versuch eines Interessenausgleichs, haben die Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Bei der Festsetzung der Höhe der Abfindung ist die Insolvenzsituation ohne Bedeutung.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 541/02


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