JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > Interessenausgleich in der Insolvenz
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Interessenausgleich in der Insolvenz |
| Stichwort: | Interessenausgleich in der Insolvenz |
| Leitsatz: | Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und den Versuch eines Interessenausgleichs zu unternehmen, besteht auch dann, wenn der Betriebsrat erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewählt wurde. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 30/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, InsO |
| Schlagworte: | Interessenausgleich in der Insolvenz |
| Stichwort: | Interessenausgleich in der Insolvenz |
| Leitsatz: | 1. Der Insolvenzverwalter hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern bei einer Betriebsstillegung stets gemäß § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat zu unterrichten und den Versuch eines Interessenausgleichs zu unternehmen. Er kann sich nicht darauf berufen, die Beteiligung des Betriebsrats sei wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation ausnahmsweise entbehrlich. 2. Unterläßt der Insolvenzverwalter den Versuch eines Interessenausgleichs, haben die Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Bei der Festsetzung der Höhe der Abfindung ist die Insolvenzsituation ohne Bedeutung. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 541/02 | |
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