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Intensivtierhaltung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 289/08 vom 06.04.2009

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Aufstellungsbeschluss, Aushang, Bekanntmachung, ortsübliche, Intensivtierhaltung, Schweinemastanlage, Veränderungssperre
Stichwort:Intensivtierhaltung
Leitsatz:Will eine Gemeinde durch einfachen Bebauungsplan praktisch gemeindeweit die Zulassung von Tierhaltungsanlagen steuern, setzt eine zur Sicherung dieser Planung eingesetzte Veränderungssperre jedenfalls voraus, dass schon bestimmte Bereiche des Gemeindegebiets für die Ansiedlung solcher Anlagen ins Auge gefasst sind.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 289/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 11.07 vom 20.08.2008

Rechtsgebiete:VwVfG, UVPG, BauGB, BImSchG, 4. BImSchV, TA Luft 2002
Schlagworte:Intensivtierhaltung, Putenmaststall, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorprüfung, Einzelfalluntersuchung, Schwellenwert, UVP-Richtlinie, unmittelbare Anwendung, Änderung, Erweiterung, Neuvorhaben, kumulierende Vorhaben, Kumulierung, Nachholung, Legalisierung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Gebot der Rücksichtnahme
Stichwort:Intensivtierhaltung
Leitsatz:Eine UVP-Vorprüfung kann in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

Wird die Feststellung, dass nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, entgegen § 3a Satz 2 UVPG nicht bekannt gegeben, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigungsentscheidung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 11.07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 297/04 vom 07.10.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Intensivtierhaltung, Konkretisierung der Planung, Veränderungssperre
Stichwort:Intensivtierhaltung
Leitsatz:1. Hat die Gemeinde ihr Planungsziel, die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen im Gemeindegebiet durch einen einfachen Bebauungsplan zu steuern, um die Zersiedlung ihres Außenbereichs zu begrenzen und die Erholungsfunktion der noch unzersiedelten Landschaft zu stärken, hinreichend konkretisiert, steht der Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre nicht entgegen, dass die Gemeinde noch nicht endgültig entschieden hat, mit welchen Festsetzungen sie dieses Ziel erreichen will.

2. Das großflächig angelegte Konzept einer Gemeinde, der fortschreitenden Zersiedlung ihres bisher noch von Bebauung freien Außenbereichs durch die anhaltende Massierung von Tierhaltungsanlagen begegnen zu wollen, kann es rechtfertigen, weite Teile des Gemeindegebietes mit Hilfe eines einfachen Bebauungsplanes zu überplanen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 297/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 325/02 vom 15.01.2003

Rechtsgebiete:4.BImSchV, BauGB, UVPG
Schlagworte:Belastungsgebiet, Erschließung, Hähnchenmaststall, Intensivtierhaltung, Umwelteinwirkungen, schädliche, Viehdichte
Stichwort:Intensivtierhaltung
Leitsatz:Eine Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung kann ein Indiz für das Vorliegen städtebaulicher Missstände darstellen, es fehlen bislang allerdings ausreichende Erkenntnisse, bei welcher Viehdichte die Belastung der Umwelt eine Größenordnung erreicht, dass öffentliche Belange der Zulassung eines weiteren Stalles entgegen stehen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 325/02


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