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Integrationshelfer

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 35.06 vom 26.10.2007

Rechtsgebiete:BSHG, EinglHVO, GG
Schlagworte:Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern, Integrationshelfer, Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern, integrative Beschulung, Integrationshelfer bei -, Sozialhilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher Bestimmungsfreiheit der Eltern
Stichwort:Integrationshelfer
Leitsatz:Ein schulpflichtiges behindertes Kind hat Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch einer integrativ unterrichtenden Grundschule auch dann, wenn der Besuch einer integrativ unterrichtenden Grundschule durch die zuständige Schulbehörde lediglich als eine mögliche Form der Beschulung eröffnet worden ist (Fortführung des Urteils vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 20.04 - BVerwGE 123, 316).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 35.06



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 188/05 vom 14.03.2006

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BSHG, SächsSchulG, SchJVO
Schlagworte:Rechtsschutzziel, Klagebegehrens, Integrationshelfer, Montessori-Mittelschule, Schule in freier Trägerschaft, Kostenvergleich
Stichwort:Integrationshelfer
Leitsatz:1. Die Entscheidung der Schulbehörde, wonach eine integrative Beschulung eines Schülers, bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, an einer Ersatzschule möglich ist, bringt nicht eine Zuweisung an diese Schule zum Ausdruck. Der Sache nach ist sie die schulrechtliche Genehmigung einer integrativen Beschulung an einer Ersatzschule an Stelle der Verpflichtung zum Besuch einer Förderschule nach § 30 Satz 1 SächsSchulG wegen des sonderpädagogischen Förderbedarfs i.S.v. § 13 Abs. 1 SächsSchulG.

2. Einem behinderten Kind, das nach der schulrechtlichen Entscheidung die Möglichkeit einer integrativen Beschulung an einer Schule in freier Trägerschaft hat oder eine Förderschule besuchen kann, kann der Mehrkostenvorbehalt bei seiner Entscheidung für die integrative Unterrichtung nicht entgegen gehalten werden, wenn der Besuch einer öffentlichen Förderschule aus besonderen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 188/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 474/05 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:EinglVO, SGB VIII, SGB XII
Schlagworte:Förderschule, Förderungsbedarf, pädagogischer, Integrationshelfer, Jugendhilfe
Stichwort:Integrationshelfer
Leitsatz:Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII durch Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer für den Schulbesuch.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 474/05

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 131/05 vom 07.12.2005

Rechtsgebiete:BSHG, EingliederungsVO, SchulG, GG
Schlagworte:Integrationshelfer, Eingliederungshilfe, Schulpflicht, Schule in private Trägerschaft, Grundschule, Förderschule
Stichwort:Integrationshelfer
Leitsatz:1. Ein Sozialhilfeträger braucht die Kosten eines Integrationshelfers, die einem behinderten Schüler durch den Besuch einer Privatschule entstehen, im Rahmen des Mehrkostenvorbehalts nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG grundsätzlich nicht zu tragen.

2. Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven Gründen oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 131/05


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