Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterIInstitutsgarantie 

Institutsgarantie

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 3 C 30/08 vom 07.07.2009

Der in Art. 139 WRV i. V. m. Art. 140 GG und Art. 109 Abs. 4 SächsVerf verankerte Sonntagsschutz gestattet die Freigabe von vier aufeinanderfolgenden Sonntagen zur Ladenöffnung in aller Regel nicht.

Soweit die Freigabe mehrerer aufeinander folgender Sonntage möglich ist, gewinnt das Erfordernis einen besonderen regionalen Bedarfs bei der Ausübung des dem Verordnungsgeber durch § 8 Abs. 1 und 2 SächsLadÖffG eingeräumten Ermessens ein gesteigertes Gewicht.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11403/08.OVG vom 09.03.2009

Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch darauf, hinsichtlich des Familienzuschlags der Stufe 1 und der Hinterbliebenenversorgung verheirateten Beamten gleichgestellt zu werden.

BAG – Urteil, 6 AZR 287/07 vom 18.12.2008

1. § 11 TVÜ-VKA in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung gewährte Arbeitnehmern, die im Monat September 2005 kein Entgelt bezogen, keinen Anspruch auf die Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile. Deshalb stand nach der tariflichen Regelung auch Arbeitnehmern, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch nahmen, die Besitzstandszulage nicht zu.

2. § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung war wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG iVm. Art. 6 GG unwirksam, soweit dadurch auch kindergeldberechtigten Arbeitnehmern, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch genommen hatten, der Anspruch auf die tarifliche Besitzstandszulage versagt wurde.

BAG – Urteil, 6 AZR 712/07 vom 30.10.2008

1. Tarifliche Normen sind unwirksam, wenn sie zu einer Gruppenbildung führen, die die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Belange von Ehe und Familie gleichheits- oder sachwidrig außer Betracht lässt.

2. § 11 TVÜ-VKA hält einer Kontrolle an diesem Maßstab stand, soweit er den in den TVöD übergeleiteten Arbeitnehmern, deren Ehegatte ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigt war und die nach der Konkurrenzregelung des § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT keinen Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag bzw. einen Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G II hatten, keine Möglichkeit eingeräumt hat, durch Änderung des Kindergeldbezugs nach dem 30. September 2005 eine kinderbezogene Besitzstandszulage zu erhalten.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 10.07 vom 28.11.2007

1. Eine Aufgabenübertragung auf eine andere Gemeinde durch Rechtsverordnung gemäß § 203 Abs. 1 BauGB ist nicht auf den Fall beschränkt, dass eine Gemeinde wegen mangelnder Verwaltungskraft zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Baugesetzbuch nicht in der Lage ist. Sie kommt auch bei jedem anderen sachlich anzuerkennenden Bedürfnis in Betracht.

2. Auf diesem Wege übertragen werden kann auch die Aufgabe der Erschließung (§ 123 Abs. 1 BauGB) und die Befugnis zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen (§§ 127 ff. BauGB), um eine Gemeinde zu einer ihr andernfalls nicht möglichen Heranziehung von Eigentümern von Grundstücken auf dem Gebiet der Nachbargemeinde zu ermächtigen, die durch eine auf dem Gebiet beider Gemeinden liegende Anbaustraße erschlossen werden.

3. Ein Rechtsanspruch auf Tätigwerden des Normgebers scheidet aus, wenn dem Betroffenen ein anderer, vorrangig zu verfolgender Weg zur Erreichung des von ihm verfolgten Ziels zur Verfügung steht. Im Fall einer Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 203 Abs. 1 BauGB kann dies der Abschluss einer Zweckvereinbarung nach den Landesgesetzen über kommunale Zusammenarbeit sein.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 C 24.06 vom 21.06.2007

§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2624) in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes vom 10. Dezember 2003 (BGBl I S. 2471) ist, soweit davon Rechte einzelner nicht auffindbarer Miterben betroffen sind, nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 78/05 vom 28.09.2006

Der kostenlose Abdruck privater Gelegenheitsanzeigen in einer Fachzeitschrift ist als allgemeine Marktbehinderung wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zu beanstanden (im Anschluss an BGH GRUR 1991, 616 - Motorboot-Fachzeitschrift).

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 1 A 2650/05 vom 11.08.2006

Weder unmittelbar aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG noch aus dem unter Beachtung der Ausstrahlungswirkung dieser Grundrechte auszulegenden Fürsorgeprinzip ergibt sich ein Anspruch auf Dienstbefreiung an religiösen Feiertagen (hier bezogen auf den von einem Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten geltend gemachten biblischen Sabbat von Freitag Sonnenuntergang bis Samstag Sonnenuntergang).

LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 88/06 vom 13.07.2006

Die Regelung in § 2 Abs. 7 des Tarifvertrags über die Gewährung eines Steigerungsbetrags (für Mitarbeiter des WDR) in besonderen Fällen vom 30.08.1977 (TV-Steigerungsbetrag), wonach der Steigerungsbetrag wegen "mangelhafter Arbeitsleistung" versagt werden kann, ist im Hinblick auf § 315 BGB nach dem Maßstab billigen Ermessens auszulegen. Danach ist die Versagung für die gesamte Zukunft oder eine erhebliche Zeit nur bei gewichtigen Vertragsverstößen gerechtfertigt.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 120/05 vom 19.10.2005

Der Verwaltungsakt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig Holstein zur Beleihung der aus dem Formwechsel der Fachklinik Schleswig (Anstalt des öffentlichen Rechts) entstehenden Fachklinik Schleswig GmbH mit der Aufgabe des Maßregelvollzugs ist nicht nichtig. Das Amtsgericht ist bei der Eintragung der Umwandlung und Errichtung der GmbH hieran gebunden.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1644/00 vom 19.04.2005

1. Die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass wird durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet.

2. Die Normen über das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers (§ 2303 Abs. 1 BGB), über die Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 Nr. 1 und 2 BGB und über den Pflichtteilsunwürdigkeitsgrund des § 2345 Abs. 2, § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

3. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung des § 2333 Nr. 1 BGB.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 188/03 vom 19.04.2005

1. Die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass wird durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet.

2. Die Normen über das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers (§ 2303 Abs. 1 BGB), über die Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 Nr. 1 und 2 BGB und über den Pflichtteilsunwürdigkeitsgrund des § 2345 Abs. 2, § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

3. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung des § 2333 Nr. 1 BGB.

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 6/99 vom 23.11.2004

1. Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet den Staat nur dann zur finanziellen Förderung privater Ersatzschulen, wenn ohne eine solche Förderung der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (Fortführung von BVerfGE 75, 40; 90, 107).

2. Es ist mit dem Grundgesetz grundsätzlich vereinbar, bei der Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe, welche die Länder privaten Ersatzschulen gewähren, nur die Schülerin-
nen und Schüler zu berücksichtigen, die ihre Wohnung oder Hauptwohnung im Sitzland der Ersatzschule haben.

3. Die Landeskinderklausel des § 17 Abs. 4 Satz 1 des bremischen Privatschulgesetzes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 1243/03 vom 13.10.2004

1.) Ein Beamter, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hat, ist nicht "verheiratet" im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG und hat deshalb keinen Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1; diese Vorschrift kann auf einen derartigen Beamten auch nicht analog angewendet werden.

2.) Die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, da die alleinige Berücksichtigung von Ehepartnern wegen des durch Art. 6 Abs. 1 GG angeordneten besonderen Schutzes der Ehe auf einer sachlich gerechtfertigten Unterscheidung beruht.

3.) Die alleinige Berücksichtigung verheirateter Beamter bei der Gewährung eines Familienzuschlags der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG verstößt gegenüber Beamten, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, nicht gegen die gemeinschaftsrechtliche Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000, weil die Richtlinie die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen nach der Begründungserwägung Nr. 22 unberührt lässt und weil es im Übrigen im europäischen Gemeinschaftsrecht bisher an einer allgemeinen Gleichstellung der Ehe mit den übrigen Formen gesetzlicher Lebenspartnerschaften fehlt.

4.) Die "Aufnahme" einer anderen Person in die Wohnung eines Beamten im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBesG ist zu verneinen, wenn der Beamte mit der anderen Person nach deren Einzug eine Wohngemeinschaft bildet, für die sich beide die Kosten oder die Haushaltsführung teilen.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 19 A 4066/01 vom 18.06.2003

Der mit Ablauf des 31.3.1953 außer Kraft getretene Verlustgrund des § 17 Nr. 6 RuStAG a. F. (Verlust deutscher Staatsangehörigkeit für eine Deutsche durch Eheschließung mit einem Ausländer) verstieß nicht generell gegen den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG, insbesondere nicht gegen die Eheschließungsfreiheit.

Die Anwendung des § 17 Nr. 6 RuStAG a. F. im konkreten Einzelfall kann jedoch gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen, wenn die betroffene deutsche Frau ein konkretes schützenswertes Interesse an der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit hatte.

Allein die Unkenntnis vom Eintritt der Rechtsfolge des § 17 Nr. 6 RuStAG a. F. steht der Anwendung der Vorschrift im Regelfall nicht entgegen.

Der Verlustgrund des § 17 Nr. 6 RuStAG a. F. verstieß nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 292/02 vom 17.04.2003

1. Die Harzer Schmalspurbahn kann über ein Normenkontrollverfahren zur Prüfung stellen, ob sie durch naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen in eigenen Rechten verletzt ist.

2. Für das Nationalparkgesetz hat das Land die Gesetzgebungskompetenz. Die naturschutzrechtliche Regelung wird auch nicht durch die gaststättenrechtliche Regelung über Sperrzeiten ausgeschlossen.

3. Die Einschränkungen der Nationalparkverordnung sind "Inhaltsbestimmungen" i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.

4. Die Bebauung auf dem "Brockenplateau" zwingt angesichts der Gesamtfläche des unter Schutz gestellten Gebiets und seiner Auswirkung auf das Gebiet nicht, die Fläche aus dem Naturschutz herauszunehmen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 258/01 vom 17.04.2003

1. Die Deutsche Telecom AG kann ein Normenkontrollverfahren betreiben, wenn sie in Grundrechten verletzt ist.

2. Für das Nationalparkgesetz hat das Land die Gesetzgebungskompetenz. Die naturschutzrechtliche Regelung wird auch nicht durch die gaststättenrechtliche Regelung über Sperrzeiten ausgeschlossen.

3. Die Einschränkungen der Nationalparkverordnung sind "Inhaltsbestimmungen" i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.

4. Die Bebauung auf dem "Brockenplateau" zwingt angesichts der Gesamtfläche des unter Schutz gestellten Gebiets und seiner Auswirkung auf das Gebiet nicht, die Fläche aus dem Naturschutz herauszunehmen.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 EO 542/02 vom 17.04.2003

1. Im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist bei einer sofort vollziehbaren Ausweisung wegen der dem Betroffenen auferlegten Belastung und der häufigen Unabänderlichkeit auf Grund der drohenden Durchsetzung der Ausreise in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eine intensivere Prüfung geboten.

2. Die Ausländerbehörden sind bei bestehendem Verdacht einer Scheinehe wegen des gewichtigen Interesses an deren Verhinderung zu Ermittlungen mit besonderer Sorgfalt verpflichtet. Die zu beachtende Intimsphäre der Ehepartner erfordert, zunächst weniger belastende und geeigenete Mittel der Sachaufklärung einzusetzen, bevor Dritte in die Ermittlungen einbezogen werden oder eine Besichtigung der Wohnung erwogen wird (i. A. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. August 1996 -12 TG 3190/96 -, FamRZ 1997, 749).

3. Zur gerichtlichen Interessenabwägung bei Ermittlungsdefiziten der Ausländerbehörde.

BAG – Urteil, 1 AZR 58/02 vom 12.11.2002

Haben die Betriebsparteien in einem Sozialplan für die Höhe der Abfindung auch auf die Dauer der Beschäftigung abgestellt, verstößt es gegen die Grundsätze von Recht und Billigkeit, wenn sie davon Zeiten des Erziehungsurlaubs ausnehmen.

BVERFG – Urteil, 1 BvF 2/01 vom 17.07.2002

1. Voraussetzung für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Berichtigung eines Gesetzesbeschlusses ist dessen offensichtliche Unrichtigkeit. Diese kann sich nicht allein aus dem Normtext, sondern insbesondere auch unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs und der Materialien des Gesetzes ergeben.

2. Teilt die Bundesregierung oder der Bundestag eine Materie in verschiedene Gesetze auf, um auszuschließen, dass der Bundesrat Regelungen verhindert, die für sich genommen nicht unter dem Vorbehalt seiner Zustimmung stehen, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

3. Die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare verletzt Art. 6 Abs. 1 GG nicht. Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.

4. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass nichtehelichen Lebensgemeinschaften verschiedengeschlechtlicher Personen und verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften der Zugang zur Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwehrt ist.

BVERFG – Urteil, 1 BvF 1/01 vom 17.07.2002

1. Voraussetzung für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Berichtigung eines Gesetzesbeschlusses ist dessen offensichtliche Unrichtigkeit. Diese kann sich nicht allein aus dem Normtext, sondern insbesondere auch unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs und der Materialien des Gesetzes ergeben.

2. Teilt die Bundesregierung oder der Bundestag eine Materie in verschiedene Gesetze auf, um auszuschließen, dass der Bundesrat Regelungen verhindert, die für sich genommen nicht unter dem Vorbehalt seiner Zustimmung stehen, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

3. Die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare verletzt Art. 6 Abs. 1 GG nicht. Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.

4. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass nichtehelichen Lebensgemeinschaften verschiedengeschlechtlicher Personen und verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften der Zugang zur Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwehrt ist.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 6 Sa 882/01 B vom 06.03.2002

§ 1 a Abs. 2 AVR-DW-EKD verweist nur dann auf die AVR der gliedkirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelung, wenn alle Geltungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch der Beitritt der Einrichtung gemäß § 1, 2 ARRGD (1). § 27 a AVR-DW-EKD ist keine unbillige Regelung (2).

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 6 Sa 603/01 B vom 06.03.2002

§ 1 a Abs. 2 AVR-DW-EKD verweist nur dann auf die AVR der gliedkirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelung, wenn alle Geltungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch der Beitritt der Einrichtung gemäß § 1 Abs. 2 ARRGD (1), § 27 a AVR-DW-EKD ist keine unbillige Regelung (2).

BSG – Urteil, B 13 R 53/08 R vom 05.05.2009

BAG – Urteil, 6 AZR 9/08 vom 18.12.2008

BAG – Urteil, 6 AZR 890/07 vom 18.12.2008

BAG – Urteil, 6 AZR 673/07 vom 18.12.2008

BAG – Urteil, 6 AZR 420/07 vom 18.12.2008

BAG – Urteil, 6 AZR 209/08 vom 18.12.2008

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2526/06 vom 08.11.2007


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Institutsgarantie - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum