JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > institutionalisiertes Zusammenwirken
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schrottimmobilie, Schrottimmoblien, Schadenersatz, Schadensersatz, Wissensvorsprung, institutionalisiertes Zusammenwirken, Bank, Vermittler, Falschangaben, Berechnungsbeispiel, Trennunsgtheorie |
| Stichwort: | institutionalisiertes Zusammenwirken |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen der vom BGH entwickelten Beweiserleichterung bei "institutionalisiertem Zusammenwirken" der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts kann sich der Darlehensnehmer gegenüber der Bank auch auf solche Falschangaben des Vermittlers berufen, die sich nicht auf Darlehensgeschäft, sondern das Anlagegeschäft beziehen und die sich die Bank sonst nach § 278 BGB nicht zurechnen lassen müsste. 2. Die Falschangaben müssen für die Bank objektiv evident gewesen sein. Im Falle eines angeblich falschen Berechnungsbeispiels kann dies nur dann der Fall sein, wenn der Bank das Berechnungsbeispiel bekannt war und die darin gemachten Angaben aus sich heraus offensichtlich falsch oder im Vergleich mit anderen Unterlagen, die der Bank vorlagen, als unrichtig zu erkennen waren. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 20/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Bindungswirkung an Revisionsurteil, Institutionalisiertes Zusammenwirken |
| Stichwort: | institutionalisiertes Zusammenwirken |
| Leitsatz: | 1. Die Bindungswirkung des Berufungsgerichts nach § 563 Abs. 2 ZPO entfällt, wenn das Revisionsgericht selbst seine der Aufhebung und Zurückverweisung zugrunde liegende Rechtsauffassung später ausdrücklich aufgibt und diese Änderung bekannt gibt. 2. Schadensersatzanspruch des Kreditnehmers gegen den Kreditgeber bei institutionalisiertem Zusammenwirken der kreditgebenden Bank mit den Initiatoren des finanzierten Objekts wegen widerleglich vermuteten Wissens von deren arglistigen Täuschung, wenn die unrichtigen Angaben der Initiatoren für die Bank objektiv evident sind (hier: Der tatsächlich von den Initiatoren für das Objekt aufgewandte Kaufpreis lag um 46 % unter dem im Kaufvertrag und im Prospekt angegebenen Preis) |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 196/00 | |
| Rechtsgebiete: | HWiG, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Haustürgeschäft, Rückabwicklung, Darlehen, Kredit, Schrottimmobilie, Schrottimmobilien, Verbundgeschäft, verbundenes Geschäft, Belehrung, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Haustürwiderrufsrichtlinie, Verschulden, Wissensvorsprung, Hinweispflicht, Auskunftspflicht, Bank, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Überteuerung, institutionalisiertes Zusammenwirken |
| Stichwort: | institutionalisiertes Zusammenwirken |
| Leitsatz: | 1. Zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 3 HWiG, mit dem der Kauf einer Immobilie zu Steuersparzwecken ermöglicht wurde. 2. Keine Ausnahme von der Bereichsausnahme des § 3 II Nr. VerbrKrG für Realkreditverträge. 3. Für den Schadensersatzanspruch aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Verbrauchers ist ein Verschulden der Bank sowie die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden erforderlich. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 20/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HWiG, Haustürwiderrufsrichtlinie, RBerG, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Schrottimmobilie, Schrottimmobilien, Haustürsituation, Haustürgeschäft, Widerruf, Überrumpelung, Kausalität, Darlehen, Kredit, Vollmacht, Rechtsschein, Schadenersatz, Schadensersatz, Wissensvorsprung, Hinweispflicht, Aufklärungspflicht, institutionalisiertes Zusammenwirken, Zusammenwirken, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Wucher, verbundenes Geschäft, Verbundgeschäft, Einwendungsdurchgriff |
| Stichwort: | institutionalisiertes Zusammenwirken |
| Leitsatz: | 1. Zum Empfang des Darlehens, mit dem der Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken finanziert wird, bei Auszahlung der Valuta an einen Dritten. 2. Kein Fortbestehen der durch eine Haustürsituation hervorgerufenen Überrumpelung bei einem Vertragsschluss, der mehr als vier Monate nach dem Besuch des Vermittlers erfolgt. 3. Ein Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die Höhe des Kaufpreises der kreditfinanzierten Immoblie, der geeignet ist, Schadensersatzansprüche des Darlehensnehmers auszulösen, erfordert neben einem objektiv sittenwidrigen Kaufpreis auch die Kenntnis der Bank von der Überteuerung. Diese Kenntnis kann nicht allein aufgrund der objektiven Überteuerung vermutet werden. 4. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Vorliegen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen der kreditgebenden Bank und dem Verkäufer oder Vermittler ein Wissensvorsprung der Bank vermutet werden kann. 5. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Verbrauchers gegen die Bank aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht nach den Vorgaben des EuGH. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 79/05 | |
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