JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > Instandhaltung
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Schlagworte: | Verwalterhaftung, Erfüllungsgehilfen, Aktivlegitimation, Wohnungseigentümer, Schadensersatz, Verpflichtung, Verwalter, Instandhaltung |
| Stichwort: | Instandhaltung |
| Leitsatz: | 1. Der einzelne Wohnungseigentümer bedarf zur Durchsetzung eines ihm als Einzelgläubiger gegen den Verwalter zustehenden Schadensersatzanspruchs nicht der Ermächtigung durch die Gemeinschaft. 2. Die Pflicht des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Ziff. 3 WEG beschränkt sich bei Baumängeln darauf, diese festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung über die weiteren Schritte herbeizuführen. Aus eigenem Recht ist der Verwalter nicht befugt, einen Sachverständigen zu bestellen. 3. Haben der Verwalter und die Wohnungseigentümer bzw. der geschädigte Wohnungseigentümer hinsichtlich Baumängel und ihren Ursachen den gleichen Kenntnisstand, obliegt es Letzteren, einen Beschluss der Gemeinschaft zur Feststellung der Mängelursache und deren Beseitigung rechtzeitig herbeizuführen. 4. Der mit der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beauftragte Unternehmer ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verwalters. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 115/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AEG, BSchwAG |
| Schlagworte: | Eisenbahn, Eisenbahninfrastruktur, Eisenbahninfrastruktureinrichtung, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnverkehr, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Schienenweg, Betrieb, dauernde Einstellung des Betriebes, Betriebspflicht, Betriebssicherheit, betriebssicherer Zustand, Unterhaltungspflicht, Instandhaltung, Instandsetzung, Instandhaltungspflicht, Instandsetzungspflicht, Stilllegung einer Strecke, schwarze Stilllegung, faktische Stilllegung, vorübergehende Einstellung des Betriebes, Zugangsrecht |
| Stichwort: | Instandhaltung |
| Leitsatz: | Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand für den Eisenbahnverkehr vorzuhalten und nicht betriebssichere Strecken wieder in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen. Die Infrastrukturunternehmen können sich von dieser Pflicht nicht durch eine betriebliche Sperrung der Strecke befreien. Eine genehmigungsbedürftige dauerhafte Einstellung des Betriebes einer Eisenbahnstrecke im Sinne des § 11 AEG liegt auch dann vor, wenn das Eisenbahninfrastrukturunternehmen sich vorbehält, die Strecke möglicherweise wieder in Betrieb zu nehmen. Ist einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen der weitere Betrieb einer Strecke wirtschaftlich nicht mehr zumutbar, ist es darauf verwiesen, dies in dem nach § 11 AEG vorgeschriebenen Stilllegungsverfahren geltend zu machen; der Einwand der Unwirtschaftlichkeit kann grundsätzlich nicht gegen die Durchsetzung einer bestehenden Betriebspflicht geltend gemacht werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 51.06 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, StVG, StVO |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Ausbaubeitragsrecht, Verkehrsanlage, Straßenausbau, einmaliger Beitrag, Beitragsfähigkeit, beitragsfähiger Aufwand, Aufwand, Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung, Umbau, Neuerrichtung, Unterhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme, Ausbesserung, Teileinrichtung, Straßenbestandteil, Nutzungsdauer, Lebensdauer, übliche Nutzungsdauer, übliche Lebensdauer, Baumangel, Erneuerungsbedarf, Erneuerungsbedürftigkeit, Stützmauer, Geländer, Absturzsicherung, Verkehrsschild, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kostenträger, Verkehrseinrichtung, Verkehrssicherungspflicht |
| Stichwort: | Instandhaltung |
| Leitsatz: | Die Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer Straße, also zwischen beitragsfähigem Straßenausbau und beitragsfreier Straßenunterhaltung, ist grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeiten an der Verkehrsanlage vorzunehmen. Neben solchen quantitativen Aspekten der Differenzierung sind auch qualitative sowie funktionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, beispielsweise eine gegenüber der Gesamtanlage eigenständige Nutzungsdauer der erneuerten Straßenbestandteile, der Ablauf dieser Zeitspanne sowie eventuell festgestellte Baumängel. Ob die Kosten eines Geländers oder einer anderen Absturzsicherung Teil des beitragsfähigen Aufwands sind, richtet sich nicht nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, sondern nach dem maßgebenden Ausbaubeitragsrecht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11637/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Aufwendungsersatz, Instandstezung, Instandhaltung, Sachgebiete: Zivilrecht, Zivilrecht/Sachenrecht Restitution, Grundstück, Renovierung, Verwaltung |
| Stichwort: | Instandhaltung |
| Leitsatz: | Kein Aufwendungsersatz für gewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 246/05 | |
"Instandhaltung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum