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Insolvenzverschleppung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 737/08 vom 12.09.2008

Rechtsgebiete:GmbHG, BGB
Schlagworte:Insolvenzverschleppung, Darlegungs- und Beweislast
Stichwort:Insolvenzverschleppung
Leitsatz:Der klagende Arbeitnehmer, der Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH aus einer so genannte Insolvenzverschleppung geltend macht, ist darlegungs- und beweispflichtig für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen einer Haftung nach den §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 GmbHG.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 737/08



OLG-CELLE – Urteil, 9 U 191/07 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:GmbHG, HGB
Schlagworte:Insolvenzreife, Insolvenzverschleppung
Stichwort:Insolvenzverschleppung
Leitsatz:1. Die Handelsbilanz, aus der sich die bilanzielle Überschuldung ergibt, indiziert die rechnerische Überschuldung der Gesellschaft, die Voraussetzung der Haftung nach § 64 Abs. 2 GmbHG ist. Weitere Darlegungen des Insolvenzverwalters zu stillen Reserven oder sonstigen, in der Handelsbilanz nicht erfassten Vermögenswerten sind nur erforderlich, wenn Anhaltspunkte für solche Reserven bestehen oder vom Anspruchsgegner behauptet werden.

2. Die Haftung nach § 64 Abs. 2 GmbHG setzt voraus, dass der Geschäftsführer die Überschuldung kennt oder fahrlässig nicht kennt. Auf fehlende Kenntnis kann sich aber nicht berufen, wer seiner Beobachtungspflicht nicht nachgekommen ist. Dafür wiederum ist von Bedeutung, dass einerseits - sobald die Hälfte des Stammkapitals verloren ist - die Gesellschafterversammlung nach § 49 Abs. 3 GmbHG einzuberufen ist, andererseits - wenn ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nach § 268 Abs. 3 HGB ausgewiesen werden muss - eine Überschuldungsbilanz zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben ist.

3. Zahlungen des Geschäftsführers, die den Betrieb vorläufig aufrechterhalten sollen, sind nur dann mit der "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG vereinbar, wenn sich der Geschäftsführer ausreichend um die finanzielle Situation der Gesellschaft gekümmert hat und auf diese Weise Sanierungsversuche und Chancen für eine Veräußerung, die sich etwa für den Insolvenzverwalter später ergeben, nicht geschmälert werden sollen. Für eine solche "Fortführung" ist regelmäßig kein Raum, wenn sich die Gesellschaft bereits in Liquidation befindet.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 9 U 191/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 230/06 vom 04.04.2007

Rechtsgebiete:BGB, GmbHG
Schlagworte:Schadensersatz, Insolvenz, Insolvenzverschleppung, Verschleppung, Überschuldung, Insolvenzantragspflicht, Antragspflicht
Stichwort:Insolvenzverschleppung
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung nach § 823 II BGB in Verbindung mit § 64 I GmbHG.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 230/06

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 319/06 vom 14.09.2006

Rechtsgebiete:GmbHG
Schlagworte:Insolvenzverschleppung, Geschäftsführer, Zahlungsunfähigkeit, Feststellungen
Stichwort:Insolvenzverschleppung
Leitsatz:Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Urteil bedarf grundsätzlich einer stichtagsbezogenen Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 319/06


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