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JuraForum.deUrteileSchlagwörterIInsolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch 

Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 3 AZR 361/98 vom 09.11.1999

Leitsätze:

1. Ein außergerichtlicher Vergleich iSd. § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BetrAVG aF (= § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 nF) besteht aus einer Vielzahl von Einzelverträgen zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern. Dies gilt auch im Betriebsrentenrecht. Der Pensions-Sicherungs-Verein hat weder eine gesetzliche Vertretungsmacht noch eine Verfügungsbefugnis für den Abschluß außergerichtlicher Vergleiche über Versorgungsrechte der Arbeitnehmer.

2. § 7 Abs. 2 BetrAVG begrenzt lediglich die gesetzliche Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins. Das Versorgungsverhältnis bleibt unverändert fortbestehen. Den nicht insolvenzgesicherten Teil der Altersversorgung können die Betriebsrentner von ihrem früheren Arbeitgeber verlangen.

3. Eine vertragliche Übernahme der nach § 7 Abs. 2 BetrAVG nicht insolvenzgeschützten Versorgungspflichten durch den Pensions-Sicherungs-Verein bedarf der Genehmigung des Versorgungsberechtigten gemäß § 415 Abs. 1 BGB.

4. Die Versorgungsansprüche gehen nach § 9 Abs. 2 BetrAVG nur insoweit auf den Pensions-Sicherungs-Verein über, als er nach § 7 BetrAVG einstandspflichtig ist (Fortführung von BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - BAGE 42, 188, 191).

Aktenzeichen: 3 AZR 361/98
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 9. November 1999
- 3 AZR 361/98 -

I. Arbeitsgericht
Saarlouis
- 1 Ca 1399/95 -
Urteil vom 14. August 1996

II. Landesarbeitsgericht
Saarland
- 2 Sa 180/96 -
Urteil vom 4. März 1998

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