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Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 4/99 vom 22.02.2000

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit
Stichwort:Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit
Leitsatz:Leitsatz:

Für den Insolvenzschutz eines Versorgungsanwärters reicht eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit nicht aus. Bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses muß die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG neu erworben werden. Auf den Grund und die Dauer der Unterbrechung kommt es nicht an.

Aktenzeichen: 3 AZR 4/99
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 22. Februar 2000
- 3 AZR 4/99 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 3 Ca 4132/97 -
Urteil vom 4. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 2 Sa 709/98 -
Urteil vom 21. Oktober 1998
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 4/99




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