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Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 4 (8) Sa 686/03 vom 17.09.2003

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag
Stichwort:Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag
Leitsatz:1.Ansprüche des Arbeitnehmers aus einem vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag stellen unabhängig davon, ob sich der Arbeitnehmer noch in der Arbeitsphase oder schon in der Freistellungsphase befindet, Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alternative InsO dar.

2.Arbeitsentgelt im Sinne des Altersteilzeitvertrages ist auch das um die Aufstockungsbeträge erhöhte Arbeitsentgelt.

3. Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen jedenfalls dann keine neue Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 202 Abs. 2 Nr. 2 InsO dar und werden daher von dem Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO erfaßt, wenn die sich aus dem gegenseitigen Vertrag ergebende Leistung des anderen Teils nicht der Masse zugute gekommen ist.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 4 (8) Sa 686/03




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