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Insolvenzrecht

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 559/06 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:Insolvenzrecht, Haftung des Insolvenzverwalters
Stichwort:Insolvenzrecht
Leitsatz:Gemäß § 60 Abs. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen, wobei er für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen hat. Ein Anspruch nach § 60 InsO ist nicht nur gegenüber dem Erfüllungsanspruch gegen die Masse, sondern auch gegenüber der Haftung eines Betriebserwerbers grundsätzlich gleichrangig.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 559/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 10 U 79/05 vom 25.09.2006

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Gerichtskosten, Masseunzulänglichkeit, Masse-Unzulänglichkeit, Massegläubiger, Neumassegläubiger, Insolvenzrecht, Insolvenz, Gläubiger, Insolvenzmasse
Stichwort:Insolvenzrecht
Leitsatz:1. Entstehen Gerichtskosten nach der Anzeige der Masse-Unzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter, so können diese nicht gegenüber der Masse angesetzt und vollstreckt werden, wenn der Insolvenzverwalter darlegt und ausreichend nachweist, dass die verfügbare Insolvenzmasse nicht zur vollen Befriedigung aller Neumassegläubiger ausreicht. Dies folgt nicht aus dem Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO, sondern aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren.

2. Der Rechtsprechung des BGH zum Erkenntnisverfahren (NJW 03, 2456) folgend ist auf die Erinnerung die Kostenrechnung aufzuheben und die Gerichtskostenschuld der Insolvenzmasse lediglich festzustellen (so auch Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 6.1.2005, 1 SA 43/02).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 10 U 79/05

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 12 VA 3/04 vom 28.02.2005

Rechtsgebiete:GG, InsO, EGGVG
Schlagworte:Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter, Liste der, Berufsfreiheit
Stichwort:Insolvenzrecht
Leitsatz:Das Erfordernis einer regionalen Anlaufstelle des Insolvenzverwalters als Voraussetzung für die Aufnahme in die bei einem Amtsgericht geführten Listen der Insolvenzverwalter verstößt nicht gegen Grundrechte der Bewerber aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit).
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 12 VA 3/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 22.03 vom 23.09.2004

Rechtsgebiete:GG, BBodSchG, BImSchG, KrW-/AbfG, InsO
Schlagworte:Bodenschutzrechtliche Anordnung, Ordnungspflichten, Insolvenz, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten, kontaminierte Grundstücke, Insolvenzverwalter, störender Massegegenstand, Zustandsverantwortlichkeit, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung, Ordnungsrecht, Insolvenzrecht, Freigabe, massefreies Vermögen, Sittenwidrigkeit, Eigentumsaufgabe, Eigentumsinhaltsbestimmungen, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Insolvenzrecht
Leitsatz:1. Der Insolvenzverwalter kann nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG als Inhaber der tatsächlichen Gewalt für die Sanierung von massezugehörigen Grundstücken herangezogen werden, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kontaminiert waren. Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269).

2. Hat der Insolvenzverwalter die kontaminierten Grundstücke aus der Masse freigegeben, darf er nicht mehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG für deren Sanierung in Anspruch genommen werden; ebenso wenig ist § 4 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BBodSchG entsprechend anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 22.03


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