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BAG – Urteil, 2 AZR 487/02 vom 03.07.2003

Rechtsgebiete:BErzGG, InsO, KSchG
Schlagworte:Insolvenzkündigung
Stichwort:Insolvenzkündigung
Leitsatz:Kündigt der Insolvenzverwalter einem in Erziehungsurlaub befindlichen Arbeitnehmer, so kann dieser das Fehlen der nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG erforderlichen Zulässigkeitserklärung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen, wenn ihm die entsprechende Entscheidung der zuständigen Behörde nicht bekannt gegeben worden ist (§ 113 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 4 Satz 4 KSchG).
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 487/02




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