JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > Insolvenzforderung
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGB III |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Insolvenzforderung, Klagebefugnis, Feststellungsinteresse |
| Stichwort: | Insolvenzforderung |
| Leitsatz: | Die Klagebefugnis für eine Klage auf Feststellung einer Lohnforderung zur Insolvenztabelle entfällt, wenn für den Lohnzahlungszeitraum ein Antrag auf Insolvenzgeld gestellt worden ist, über den noch nicht rechtskräftig entschieden ist. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Ta 81/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Schlagworte: | Freistellung, Erfüllung, Freizeitguthaben, Insolvenz, Insolvenzforderung, Betriebsübergang, Abgeltung |
| Stichwort: | Insolvenzforderung |
| Leitsatz: | 1. Ein Anspruch auf Freistellung aus der Umwandlung von Vergütung in Freizeit oder zum Ausgleich von Überstunden (Freizeitguthaben) wird nach Insolvenzeröffnung zu einer Insolvenzforderung, die nach § 45 InsO mit ihrem Wert geltend zu machen ist. Eine Erfüllung durch Freistellung kann nicht mehr verlangt werden. 2. Für diesen auf Abgeltung gerichteten Anspruch haftet ein Betriebsveräußerer gem. § 613 a Abs. 2 BGB soweit der Freizeitanspruch bei ihm begründet wurde und der Abgeltungsanspruch mit der Insolvenzeröffnung innerhalb eines Jahres nach der Betriebsveräußerung fällig wurde. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1595/07 | |
| Rechtsgebiete: | FinanzdienstleistungsaufsichtsG, InsO |
| Schlagworte: | Insolvenzforderung, Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Umlage |
| Stichwort: | Insolvenzforderung |
| Leitsatz: | Gegen den Insolvenzverwalter einer börsennotierten Aktiengesellschaft, deren Aktien auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehandelt werden, können von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Umlagen zur Deckung der Kosten der Behörde und der Prüfstelle für Rechnungslegung nach § 16 Abs. 1 und § 17 d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes als Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO geltend gemacht werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 UZ 179/07 | |
| Rechtsgebiete: | ThürKAG, AO 1977, InsO |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Straßenausbaubeitrag, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, Masseforderung, Insolvenztabelle, begründet, Entstehung, Beitragspflicht, Beitragsrecht |
| Stichwort: | Insolvenzforderung |
| Leitsatz: | Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Abgabenschuldverhältnis vollzieht sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nach den jeweils anzuwendenden Vorschriften der Insolvenzordnung. Ansprüche aus einem Abgabenschuldverhältnis (hier: Straßenausbaubeitrag) sind gemäß § 174 Abs. 1 S. 1 InsO beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden, wenn sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens i. S. v. § 38 InsO "begründet" wurden. Eine Beitragsforderung ist auch insolvenzrechtlich erst dann "begründet" i. S. v. § 38 InsO, wenn die persönliche Beitragspflicht entstanden ist. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 1283/04 | |
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