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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 50.07 vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, InsO, KrW-/AbfG, DepV, Deponierichtlinie
Schlagworte:Deponie, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge, Rekultivierungsmaßnahme, Sicherheitsleistung, Sicherheit, gleichwertige, Rückstellung, betriebliche, Leistungsfähigkeit, Sicherungszweck, Insolvenzfestigkeit, Recht, höherrangiges, nachrangiges, Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang, Auslegung, Ermächtigungsgrundlage.
Stichwort:Insolvenzfestigkeit
Leitsatz:1. § 19 Abs. 4 Satz 2 letzte Alternative DepV überschreitet die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 36c Abs. 4 KrW-/AbfG und ist damit unwirksam, soweit handelsrechtlich zu bildende betriebliche Rückstellungen als gleichwertige Sicherheit zugelassen werden.

2. Auf Grund europarechtskonformer Auslegung schreibt § 32 Abs. 3 KrW-/AbfG zwingend die Anordnung einer Sicherheitsleistung oder eines gleichwertigen Sicherungsmittels vor.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 50.07




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