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Insolvenzeröffnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 15 UF 102/06 vom 30.05.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Insolvenzeröffnung, Verfahrensfehler, Urteilsaufhebung
Stichwort:Insolvenzeröffnung
Leitsatz:Wird noch nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei ein Urteil verkündet, kann das Berufungsgericht dieses in analoger Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO aufheben und den Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 15 UF 102/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 462/04 vom 21.11.2005

Rechtsgebiete:BGB, GBO, InsO
Schlagworte:Insolvenzeröffnung, Umschreibungsantrag, Auflassungsvormerkung
Stichwort:Insolvenzeröffnung
Leitsatz:1. Der Anspruch aus einer insolvenzfesten Auflassungsvormerkung ist wie die dagegen bestehenden Einwendungen im Zivilprozess geltend zu machen.

2. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.

3. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.

4. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter, vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung bereits vorliegen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 462/04

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 107/03 vom 06.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Schlagworte:Unterbrechung, Insolvenzeröffnung, Aussonderung
Stichwort:Insolvenzeröffnung
Leitsatz:1. Die Entscheidung, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenes Versäumnisurteil im Hinblick auf §§ 240, 249 ZPO nicht zuzustellen, ist mit der sofortigen Beschwerde analog § 252 ZPO anfechtbar.

2. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ein Absonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 107/03


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