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Insolvenz des Bauarbeitgebers

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 261/99 vom 20.06.2000

Rechtsgebiete:BRTV-Bau, VTV, ZPO
Schlagworte:Urlaubskassenverfahren - Insolvenz des Bauarbeitgebers
Stichwort:Insolvenz des Bauarbeitgebers
Leitsatz:Leitsätze:

1. Hat ein Bauarbeitgeber unrichtige Eintragungen in die Lohnnachweiskarte für das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft vorgenommen, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Berichtigung.

2. Hat der Arbeitnehmer für die Zeit eines vereinbarten Urlaubs Konkursausfallgeld erhalten, ist der Konkursverwalter berechtigt, den dem Arbeitnehmer zugeflossenen Betrag als gewährte Urlaubsvergütung in die Lohnnachweiskarte einzutragen.

Hinweise des Senats:
Kein Anspruch auf Berichtigung der Eintragungen in die Lohnnachweiskarte soweit der Anspruch auf Urlaubsvergütung auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangen ist.

Aktenzeichen: 9 AZR 261/99
Bundesarbeitsgericht 9. Senat
Urteil vom 20. Juni 2000
- 9 AZR 261/99 -

I. Arbeitsgericht
Essen
- 4 (3) Ca 2062/98 -
Urteil vom 16. September 1998

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 7 Sa 1791/98 -
Urteil vom 15. April 1999
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 261/99




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