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Insolvenz

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 8 AZR 722/07 vom 19.03.2009

Ein Erlassvertrag, der abgeschlossen wird, um die zwingenden gesetzlichen Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 BGB zu umgehen, ist nach § 134 BGB nichtig.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 B 528/09 vom 18.03.2009

1. Ein vorbeugend-kassatorisches Bürgerbegehren ist ausnahmsweise zulässig, wenn es durch einen unmittelbar bevorstehenden Beschluss der Gemeindevertretung gegenstandslos würde und die Rechtsschutzerschwernisse eine Folge der Verfahrensgestaltung durch Gemeindeorgane sind.

2. Der Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens dient dem Zweck, den Bürgern in finanzieller Hinsicht die Tragweite und Konsequenz der vorgeschlagenen Entscheidung deutlich zu machen; dabei dürfen allerdings die Anforderungen nicht überzogen werden.

3. Der erforderliche Inhalt und Umfang des Kostendeckungsvorschlags hängt maßgeblich vom eigentlichen Ziel des Bürgerbegehrens ab.

4. Der Kostendeckungsvorschlag eines gegen den Verkauf gemeindlicher Gesellschaftsanteile gerichteten Bürgerbegehrens muss die Kosten eines Weiterbetriebs der Gesellschaft nicht im Einzelnen berücksichtigen, wenn es erkennbar die Insolvenz der Gesellschaft in Kauf nimmt.

BAG – Urteil, 6 AZR 110/08 vom 05.02.2009

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Einzelunternehmers, der einen Betrieb des Bauhauptgewerbes geführt hat, ändert für sich allein nichts an der weiteren Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellt und allen Arbeitnehmern kündigt. Die Ansprüche der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) auf Sozialkassenbeiträge bis zur rechtlichen Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse sind Masseverbindlichkeiten.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 144/08 vom 08.12.2008

1. Ist zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Gewerbe unter Anordnung des Sofortvollzuges untersagt gewesen, scheidet eine Sperrwirkung gemäß § 12 GewO aus. Ziel des § 12 GewO ist es nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen.

2. Ebenfalls nicht anwendbar ist § 12 GewO, wenn die Gewerbeuntersagung nicht nur mit ungeordneten Vermögensverhältnissen, sondern auch mit strafgerichtlichen Verurteilungen begründet wird, sofern diese gewerbebezogen sind und nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit den Tatsachen stehen, die Anlass für den Unzuverlässigkeitsvorwurf in wirtschaftlicher Hinsicht sind.

3. Ein Gewerbebezug strafgerichtlicher Verurteilungen ist regelmäßig bei Eigentums- und Vermögensdelikten für alle Gewerbezweige zu bejahen.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 1595/07 vom 10.09.2008

1. Ein Anspruch auf Freistellung aus der Umwandlung von Vergütung in Freizeit oder zum Ausgleich von Überstunden (Freizeitguthaben) wird nach Insolvenzeröffnung zu einer Insolvenzforderung, die nach § 45 InsO mit ihrem Wert geltend zu machen ist. Eine Erfüllung durch Freistellung kann nicht mehr verlangt werden.

2. Für diesen auf Abgeltung gerichteten Anspruch haftet ein Betriebsveräußerer gem. § 613 a Abs. 2 BGB soweit der Freizeitanspruch bei ihm begründet wurde und der Abgeltungsanspruch mit der Insolvenzeröffnung innerhalb eines Jahres nach der Betriebsveräußerung fällig wurde.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 155/08 vom 10.09.2008

1. Ist der Arbeitgeber endgültig entschlossen, den Betrieb stillzulegen, kann das eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Dieser Entschluss muss nicht durch eine nach Ort und Zeitpunkt zu fixierende oder förmlich dokumentierte Entscheidung nachgewiesen werden, sondern kann sich aus den Umständen ergeben, z.B. der Kündigung der gesamten Belegschaft.

2. Besteht die konkrete Alternative zur Fortführung des Betriebs durch einen Übernehmer und wird darüber noch ernsthaft verhandelt, kann das der Annahme eines endgültigen Entschlusses zur Betriebsstilllegung entgegenstehen.

3. Werden keine konkreten Verhandlungen über eine Betriebsveräußerung geführt, steht einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung nicht entgegen, dass noch Interessenten dafür vorhanden sind und gehofft wird, dass eine Übernahme stattfinden wird.

BSG – Urteil, B 2 U 19/07 R vom 27.05.2008

Der Beitragshaftung des früheren Unternehmers nach § 150 Abs 4 SGB VII steht nicht entgegen, dass nach § 93 InsO die persönliche Haftung des Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft während deren Insolvenzverfahrens nicht geltend gemacht werden kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 66/07 vom 27.03.2008

Die Ankündigung eines "Insolvenzverkaufs", bei dem Ware zu reduzierten Preisen abgegeben werden, beinhaltet weder einen Preisnachlass noch eine sonstige Verkaufsförderungsmaßnahme i. S. v. § 4 Nr. 4 UWG; daher muss bei der Werbung der Zeitraum der Verkaufsveranstaltung nicht angegeben werden.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1221/07 vom 01.02.2008

Eine einzelvertragliche Vereinbarung, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist, ist nicht wegen ihres Zwecks, Beschäftigung zu sichern, einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet und der Betrieb stillgelegt wird (abweichend für tarifvertragliche Vereinbarung: BAG vom 19.01.2000 - 4 AZR 911/08 -).

OLG-OLDENBURG – Urteil, 9 U 43/07 vom 27.11.2007

Ein Ehegatte ist grundsätzlich zur Herausgabe der ihm nach ehelicher Zusammenveranlagung gemäß § 37 Abs. 2 AO hälftig zugeflossenen Steuererstattung verpflichtet, nachdem über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Eine zwischen den Eheleuten - insbesondere im Rahmen einer arbeitsteiligen Ehe - im Innenverhältnis vereinbarte hälftige Teilung der Steuererstattung steht dem Rückforderungsanspruch nach § 134 InsO nicht entgegen.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 357/07 vom 22.10.2007

Im Fall der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes wird das Verfahren durch die Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Beschwerdeführers nicht unterbrochen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 O 199/07 vom 23.07.2007

§ 182 InsO ist gem. § 185 Satz 3 InsO ebenfalls für die Streitwertfestsetzung in dem sich an die Feststellung durch Verwaltungsakt (§ 185 Satz 1 Alt. 2 InsO) anschließenden Verfahren der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichte heranzuziehen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 PA 49/07 vom 20.06.2007

Den nach § 21 Abs. 1 der Satzung der niedersächsischen Rechtsanwaltsversorgung für die Erstattung von Versorgungsbeiträgen notwendigen Antrag kann nur das frühere Mitglied des Versorgungswerks, nicht aber der Insolvenzverwalter stellen.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 730/06 vom 07.06.2007

1. Hat die Beklagte die Sozialauswahl nicht betriebsbezogen, sondern ab-teilungsbezogen durchgeführt, stellt dies einen groben Fehler im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO dar.

2. Wurde der Abschluss des Interessenausgleichs zeitlich nach der Veröffentlichung der Entscheidung des BAG vom 28.1.02004, 8 AZR 391/03 abgeschlossen, durfte die Beklagte deshalb nicht darauf vertrauen, dass sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens unbeanstandet eine abteilungs- und nicht betriebsbezogene Sozialauswahl durchführen durfte.

3. Die grob fehlerhaft durchgeführte Sozialauswahl führt jedoch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der im Streit stehenden Kündigung. Kann objektiv festgestellt werden, dass die Sozialauswahl trotz des fehlerhaften Vorgehens des Arbeitgebers im Ergebnis zutreffend ist, ist die ausgesprochene Kündigung sozial gerechtfertigt. Dabei kann sich die Beklagte allerdings nicht auf die Privilegierung des § 125 Abs. 1 Satz 2 InsO berufen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Not 11/06 vom 15.05.2007

Zur Vermutung des Vermögensverfalls eines Notars aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 230/06 vom 04.04.2007

Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung nach § 823 II BGB in Verbindung mit § 64 I GmbHG.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 297/05 vom 28.03.2007

1. Nach der Legaldefinition der Insolvenzmasse in § 35 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Deshalb sind auch nach Eröffnung entstandene Zinsforderungen Bestandteil der Masse.

2. Gemäß § 140 Abs. 1 InsO gilt eine Rechtshandlung als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. So wird die Vorausabtretung künftiger Forderungen erst mit deren Entstehen wirksam (vgl. OLG Karlsruhe NZI 2006, 103). Dabei ist auch für die Anfechtbarkeit der Vorausabtretung nicht auf die dingliche Einigung, sondern auf das Entstehen der Forderung abzustellen (BGH WM 1997, 545). Für den vorliegenden Fall einer Vorausverpfändung nichts anderes gelten.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 100/04 vom 16.03.2007

Der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers hat seinen Rechtsgrund in dem Arbeitsvertrag als solchen und entsteht bereits bei Abschluss des Dienstvertrages, so dass eine Pfändung der fortlaufenden Bezüge insolvenzbeständig ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 26 U 43/06 vom 08.03.2007

1. Mit der Erklärung, die Kosten für die Lieferung von Transportbeton aus der Masse im vorläufigen Insolvenzverfahren zu begleichen, nimmt der vorläufige "schwache" Insolvenzverwalter besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch, das seine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss begründen kann.

2. Der so begründete Vertrauensbestand wirkt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus fort und verpflichtet den nunmehr zum Insolvenzverwalter bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter die Gläubiger darüber aufzuklären, dass der Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin im Wege einer Betriebsübergabe auf einen Dritten übergegangen ist.

3. Erfüllt die Gläubigerin im Vertrauen auf die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Insolvenzschuldnerin die eingegangenen Lieferverpflichtungen, haftet der Insolvenzverwalter für den entstehenden Vertrauensschaden.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 4/07 vom 27.02.2007

Keine Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens nach § 240 ZPO.

BFH – Urteil, VII R 67/05 vom 27.02.2007

1. Die steuerrechtlich und die insolvenzrechtlich unterschiedliche Bewertung der Lohnsteuer-Abführungspflicht des Arbeitgebers in insolvenzreifer Zeit kann zu einer Pflichtenkollision führen. Eine solche steht der Haftung des Geschäftsführers wegen Nichtabführung der Lohnsteuer aber jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Insolvenzverwalter die Beträge im gedachten Falle der pflichtgemäßen Zahlung der Lohnsteuer vom FA deshalb nicht herausverlangen kann, weil die Anfechtungsvoraussetzungen nach §§ 129 ff. InsO nicht vorliegen.

2. Die gesellschaftsrechtliche Pflicht des Geschäftsführers zur Sicherung der Masse i.S. des § 64 Abs. 2 GmbHG kann die Verpflichtung zur Vollabführung der Lohnsteuer allenfalls in den drei Wochen suspendieren, die dem Geschäftsführer ab Kenntnis der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit der GmbH nach § 64 Abs. 1 GmbHG eingeräumt sind, um die Sanierungsfähigkeit der GmbH zu prüfen und Sanierungsversuche durchzuführen. Nur in diesem Zeitraum kann das die Haftung nach § 69 AO begründende Verschulden ausgeschlossen sein.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 24/05 vom 20.02.2007

Die Eröffnung eines Verfahrens nach Chapter 11 des US-Bankruptcy Code führt zur Unterbrechung des Rechtsstreits.

BAG – Urteil, 9 AZR 207/06 vom 13.02.2007

1. Spiegelt der Geschäftsführer einer GmbH-Arbeitgeberin vor, die tariflich vorgeschriebene Insolvenzsicherung eines Wertguthabens aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis sei erfolgt, kann dies seine Schadensersatzpflicht nach § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 263 StGB begründen. Er kann einen Betrug iSd. § 263 Abs. 1 StGB durch Täuschung des Betriebsrats zu Lasten eines Arbeitnehmers begangen haben, wenn der Betriebsrat auf Grund einer Betriebsvereinbarung berechtigt war, den Nachweis der Insolvenzsicherung zu verlangen.

2. Der Geschäftsführer haftet dann gem. § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 263 Abs. 1 StGB persönlich für den Schaden, der dem Arbeitnehmer durch die (teilweise) Nichterfüllung seines erarbeiteten und nicht gesicherten Wertguthabens in der Insolvenz entsteht. Der Eintritt eines derartigen Schadens ist regelmäßig zu erwarten; denn das vor Insolvenzeröffnung erarbeitete Wertguthaben wird nach § 108 Abs. 2 InsO nur als Insolvenzforderung berichtigt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 26 U 36/06 vom 08.02.2007

1. Zahlungsansprüche auf erstes Anfordern können Gegenstand eines Insolvenzfeststellungsverfahrens nach §§ 179 ff InsO sein.

2. Wird eine Garantie/Bürgschaft auf erstes Anfordern mit einer sogenannten Effektivklausel verbunden, reicht es zur Geltendmachung des Anspruches aus, wenn der Gläubiger die Vorraussetzungen einer Inanspruchnahme schlüssig darlegt; sind die Vorraussetzungen im Tatsächlichen streitig, ist dies im Rückforderungsprozess zu klären. Auch alle anderen Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Art, insbesondere die Entscheidung nicht (höchstrichterlich) geklärter Rechtsfragen, gehören in den Rückforderungsprozess.

3. Die Geltendmachung eines Anspruchs auf erstes Anfordern ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Gläubiger damit seine formale Rechtsposition offensichtlich missbraucht. Ein solcher Rechtsmissbrauch muss offen auf der Hand liegen oder zumindest liquide beweisbar sein.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 91/06 vom 15.01.2007

Der Streitwert für die Auskunftsklage gem. § 305 II S. 2 InsO richtet sich nach dem Aufwand des Klägers bei eigenständiger Ermittlung von Bestand und Höhe der Gläubigerforderung.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 294/06 vom 05.01.2007

Gibt eine Partei, die die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an, es sei über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, wobei auch der Name des Treuhänders mitgeteilt wird, ist diese Angabe bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Fordert das Gericht die Partei pauschal auf, "für die Angaben in der PKH-Erklärung Belege beizubringen", ist dies nicht ausreichend, da hieraus nicht zu erkennen ist, dass das Gericht einen weiteren Nachweis der Insolvenz verlangt. Dies gilt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass über das justizinterne Informationssystem die Angabe zur Insolvenzeröffnung nachgeprüft werden kann.

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 807/06 vom 11.12.2006

Eine Sozialauswahl über mehrere Filialen, die über die Bundesrepublik verteilt sind, kann dann nicht erfolgen, wenn der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag ausschließlich zur Arbeitsleistung in einer Filiale eingestellt wurde. Jedenfalls stellt die Beschränkung der Sozialauswahl auf die einzelnen mehr als 50 km auseinander liegenden Filialen keine grob fehlerhafte Bildung von Vergleichsgruppen i.S.d. § 125 InsO dar.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 149/05 vom 06.12.2006

Für den Fortfall der zugunsten der Schuldnerin aufgrund einer Globalzession bestehenden Einziehungsermächtigung ist zu verlangen, dass der Sicherungszessionar von seinem Recht zum Widerruf Gebrauch macht. Ohne einen Widerruf verliert der Zedent die ihm eingeräumte Befugnis, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, nicht ohne weiteres, wenn er in eine finanzielle Krise gerät, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wird. Erst mit Eröffnung des Konkursverfahrens entfällt die Einziehungsermächtigung von selbst.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 946/06 B vom 24.11.2006

Dem Arbeitnehmer, auf dessen Leben eine Direktversicherung unter Einräumung eines eingeschränkt widerruflichen Bezugsrechts abgeschlossen ist, steht in der Insolvenz seines Arbeitgebers auch dann ein Aussonderungsrecht zu, wenn die im Vorbehalt genannten Unverfallbarkeitsfristen noch nicht abgelaufen sind. Der Zweck dieses Vorbehalts entfällt in der Insolvenz (vgl. BGH 03.05.2006, IV ZR 134/05, ZIP 2006, S. 1309 und BAG, 26.06.1990, 3 AZR 651/88, AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG - Lebensversicherung).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 146/06 vom 23.11.2006

Sofort vollziehbare Streichung aus der Architektenliste wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO.

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